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Legale Insolvenzvermeidung durch Sitzverlegung (Verschmelzung)

Eine grenzüberschreitende Sitzverlegung ist möglich und legal durchsetzbar. Dieses ist u. a. sehr interessant für deutsche Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH, die überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind. Nach deutschem Recht müssen überschuldete Unternehmen einen Insolvenzantrag stellen, nicht jedoch französische Gesellschaften. In Frankreich ist nur die Zahlungsunfähigkeit ein Insolvenzgrund. Die Richtlinie 2005/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten macht dies möglich. Zwar wurde diese Richtlinie von Deutschland noch nicht in nationales Recht umgesetzt, die Anwendbarkeit ist trotzdem ohne Änderung des Umwandlungsgesetzes möglich. Denn der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 13. Dezember 2005 „SEVIC System AG“ entschieden, dass die deutsche Regelung, wonach die an einer Umwandlung beteiligten Unternehmen...

Sarl. Firmengründung in Frankreich als Alternative zur GmbH oder Ltd.

Nun auch Beratungen in Frankfurt. Das in Strasbourg ansässige Beratungsunternehmen MC Management Consultants Sàrl hat in Frankfurt am Main in der Mainzer Landstraße 176 eine Niederlassung eröffnet. Dort können sich an jedem Mittwoch in der Woche Unternehmer und Existenzgründer über die Vorteile einer französische Sarl als Alternative zur GmbH oder Limited beraten lassen. Termine können unter der Rufnummer in Deutschland 069 - 97.35.83.24 vereinbart werden. Die Sarl hat wie die Limited die gleichen Vorteile gegenüber der GmbH: - Die Höhe des Stammkapitals ist nicht festgelegt. - Der Gesellschaftsvertrag muss nicht notariell beurkundet werden. - Die Gründung ist innerhalb von maximal 3 Arbeitstagen vollzogen Die Sarl hat aber auch gegenüber der Limited erhebliche Vorteile: - Die Sarl wurde 1925 in Anlehnung an das deutsche GmbH-Recht geschaffen. - Somit sind die Vorschriften geläufig und nicht fremd wie im englischen...

Firmengründung in Frankreich – www.mc-france.eu

„Die Limited ist schließlich nicht die einzige attraktive Gesellschaftsform in Europa. Es erstaunt eigentlich, dass man in Deutschland nicht schon die sehr viel näher liegende französische Sarl, die ähnliche Vorzüge bietet, entdeckt hat“, so Dieter Möllering, Leiter der Abteilung Recht im Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in einer im Internet veröffentlichten Stellungnahme. Denn die französische Sarl hat wie die Limited die gleichen Vorteile gegenüber der GmbH: · Die Höhe des Stammkapitals ist nicht festgelegt. · Der Gesellschaftsvertrag muss nicht notariell beurkundet werden. · Die Gründung ist innerhalb von maximal 3 Arbeitstagen vollzogen Die Sarl hat aber auch gegenüber der Limited erhebliche Vorteile: · Die Sarl wurde 1925 in Anlehnung an das deutsche GmbH-Recht geschaffen. · Somit sind die Vorschriften geläufig und nicht fremd wie im englischen Recht. · Beim Handelsregister kann...

www.frankreich-gmbh.com - Vorteile der Sarl gegenüber der Limited (Ltd.)

Die Gründung einer Limited ist per Internet schnell vollzogen, später zerstört die Realität die hohen Erwartungen: Die Werbung der Gründungs-Agenturen hat mehr versprochen als gehalten, wie z. B. doch keine flexible Handhabung aufgrund des angeblich einfachen Gesellschaftsrechts und nun noch die nicht genannten hohen Folgekosten für einen Rechtsanwalt im englischen und deutschen Gesellschaftsrecht .... „Die Limited ist schließlich nicht die einzige attraktive Gesellschaftsform in Europa. Es erstaunt eigentlich, dass man in Deutschland nicht schon die sehr viel näher liegende französische Sarl, die ähnliche Vorzüge bietet,...

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