bauordnung

03.01.2020: | |

Das Baurecht in Niederösterreich

In Österreich gehört das Baurecht in den Aufgabenbereich der Länder. Dies wird sich auch unter der neuen türkis-grünen Regierung nicht ändern. Gerade mit einer ÖVP-Beteiligung in der Regierung werden die Landeschefs ihre Macht wirksam erhalten und dazu gehört eben auch die Bauordnung bzw. das Recht diese auf Landesebene zu bestimmen. Aus diesem Grund müssen Unternehmen ebenso wie Privatpersonen die Baurechtsverordnung in ihrem Bundesland kennen - sofern sie dort ein Bauvorhaben besitzen. Niederösterreich ist gemessen ans einer Fläche das größte Bundesland in der Alpenrepublik und dieser Beitrag zur Bauordnung NÖ beschäftigt sich mit den dortigen Gepflogenheiten bzw. Änderungen. Das Baurecht ist nämlich keinesfalls statisch. Die Rechtsvorschriften werden vom Land vorgegeben und in den Gemeinden umgesetzt. Doch Einzelfälle stellen diese Regeln immer wieder auf die Probe. Diese Proben werden dann vor dem zuständigen Verwaltungsgerichtshof...

Bauordnung in Wien: MC-Garagen bleiben attraktiv

Der Garagenhersteller www.MC-Garagen.de aus Mannheim bietet seit Jahren privaten Bauherren und Investoren in Reihengaragen sämtliche Optionen für Einzelgaragen, Doppelgaragen und Großraumgaragen, wenn auf ebener Erde Platz für die Zufahrt und die notwendigen Abstände zur Grundstücksgrenze vorhanden sind. Für die Stadt Wien werden bis zum Jahr 2035 weitere 300.000 Einwohner zu den am 1. Jänner 2013 gezählten 1.741.246 erwartet. [1] Bereits heute laufen Angebote von teuren Garagenplätzen und Nachfragen nach preiswerten Garagen preislich aus dem Ruder. Viele teure Garagenplätze stehen leer und preiswerte Reihengaragen zu bauen, scheitert an hohen Grundstückspreisen. Bauträger, die gezwungen wurden, Tiefgaragenstellplätze vorzuhalten, beklagen Leerstände, müssen aber gleichzeitig höhere Baukosten hinnehmen, was die Kosten für Eigentumswohnungen erhöht. Viele Wiener leben bewußt ohne Auto und benötigen daher auch keinen Stellplatz...

Nachbarschaftsrecht: Fertiggaragen in der Grenzbebauung mit noblen Exklusiv-Garagen

Nachbarschaftsrecht ergänzt Baurecht und regelt die Bedingungen, unter denen eine grenznahe Bebauung einvernehmlich und auch rechtssicher realisierbar ist. Mit den modernen Fertiggaragen von www.Exklusiv-Garagen.de eignen sich sogar dann für die Grenzbebauung, wenn Fundament an Fundament und Aussenwand an Aussenwand gebaut werden. Rechtliche Grundlagen Die länderspezifischen Nachbarrechtsgesetze regeln historisch gewachsen das Errichten von grenznahen Bauwerken unterschiedlich. [1] Zusammen mit den Bauordnungen und den Denkmalschutzgesetzen bildet das Nachbarrecht den rechtlichen Rahmen, in dem der Fachberater von Exklusiv-Garagen den Bauherrn so berät, dass die Planung reibungslos von der örtlichen Baubehörde freigegeben wird. Damit grenzbauliche Regelungen nicht nur personengebunden gelten, sondern auch für Folgeeigentümer der Immobilie, müssen Grenzbebauungsrechte grundbuchrechtlich abgesichert sein. Immer bleibt der Grundsatz bestehen:...

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