Das Baurecht in Niederösterreich

In Österreich gehört das Baurecht in den Aufgabenbereich der Länder. Dies wird sich auch unter der neuen türkis-grünen Regierung nicht ändern. Gerade mit einer ÖVP-Beteiligung in der Regierung werden die Landeschefs ihre Macht wirksam erhalten und dazu gehört eben auch die Bauordnung bzw. das Recht diese auf Landesebene zu bestimmen. Aus diesem Grund müssen Unternehmen ebenso wie Privatpersonen die Baurechtsverordnung in ihrem Bundesland kennen - sofern sie dort ein Bauvorhaben besitzen.

Niederösterreich ist gemessen ans einer Fläche das größte Bundesland in der Alpenrepublik und dieser Beitrag zur Bauordnung NÖ beschäftigt sich mit den dortigen Gepflogenheiten bzw. Änderungen. Das Baurecht ist nämlich keinesfalls statisch. Die Rechtsvorschriften werden vom Land vorgegeben und in den Gemeinden umgesetzt. Doch Einzelfälle stellen diese Regeln immer wieder auf die Probe. Diese Proben werden dann vor dem zuständigen Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ausgefochten und können zu Einzelentscheidungen oder Änderungen am Gesetzestext führen. Das KOMMUNAL, als Sprachrohr des Gemeindebundes in Österreich hat einige dieser VwGH-Entscheidungen zusammengetragen, um zu zeigen, was so alles im Baurecht in Niederösterreich möglich ist.

03.01.2020: | |