Wertpapierfreie Vermögensanlage

Gem. Vermögensanlagengesetz gibt es folgende Pflichtangaben gegenüber potentiellen Anlegern - von Dr. jur. Horst Werner

Wertpapierfreie Vermögensanlagen dürfen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 Vermögensanlagengesetz ( VermAnlG ) nur innerhalb der gesetzlich definierten Bagatellgrenzen ( = Bereichsausnahmen ) ohne einen Prospekt öffentlich angeboten werden, so ausführlich Dr. jur. Horst Wewrner auf www.finanzierung-ohgne-bank.de . Grundschuldbesicherte Darlehen sind jedoch gem. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 KWG bei richtiger Gestaltung gänzlich BaFin-frei und ohne Volumenbegrenzung BaFin-prospektfrei und kostengünstig platzierbar. Die Prospektpflicht nach dem VermAnlG erstreckt sich dabei auf Unternehmensanteile, Anteile an Treuhandvermögen, partiarische Darlehen und Nachrangdarlehen, Genussrechte und Namensschuldverschreibungen, sowie sonstige vergleichbare Anlageformen, welche nicht in Wertpapieren verbrieft und nicht als Anteile an Investmentvermögen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs ausgestaltet sind. Zu den Unternehmensanteilen gehören Unternehmensbeteiligungen...

Inhalt abgleichen