Werpapierprospektgesetz

Wertpapiere prospektfrei platzieren gemäss den Bereichsausnahmen des Werpapierprospektgesetzes - von Dr. jur. Horst Werner

Bei öffentlichen Angeboten von Wertpapieren (Aktien), deren Gesamtgegenwert im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) weniger als 8 Millionen Euro beträgt, ist künftig kein Wertpapierprospekt mehr notwendig. Stattdessen genügt es, ein – wesentlich kürzeres – Wertpapier-Informationsblatt (WIB) zu erstellen, bei der BaFin zu hinterlegen und nach BaFin-Billigung zu veröffentlichen. Ein Unternehmen kann jedoch Aktien nicht nur bis zu 8 Mio. Euro jährlich prospektfrei öffentlich anbieten, sondern insgesamt weitaus größere Volumina. Nach den Auslegungsprinzipien der BaFin sind jährlich größere Volumina als öffentliches Angebot prospektfrei an Privatanleger möglich, wenn verschiedene Wertpapiere mit unterschiedlichen Laufzeiten, Zinsen, WIB, etc. ausgestattet werden. Da nach der BaFin die anlegerbezogene Auslegung gilt, kann der Emittent verschiedene Angebote von Wertpapieren mit jeweils weniger als 8 Mio. Euro öffentlich anbieten; also...

Inhalt abgleichen