WSD

Verwaltung behindert Politik der Förderung des Kombinierten Verkehrs

Drei Gerichte, ein Urteil: Rückzahlungsforderungen der WSD-West ungerechtfertigt Berlin, 12.11.2009 (BÖB) – Im Rechtsstreit um Rückzahlungsforderungen der Wasser- und Schifffahrtsdirektion West (Münster) des Bundes liegen die richtigen Argumente erkennbar auf Seiten der im Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen organisierten Binnenhäfen. „In allen drei bis heute verhandelten Verfahren entschieden die Gerichte zu Gunsten der Häfen und wiesen die Rückzahlungsforderungen als unbegründet zurück.“, stellt BÖB-Geschäfts-führer Karl Michael Probst fest. Jetzt besteht die Notwendigkeit für ein Handeln der Politik. Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion West (WSD) in Münster betreibt gegen eine Vielzahl von öffentlichen Binnenhäfen Rückforderungsverfahren von Zuwendungen des Bundes, die im Rahmen der Fördermaßnahmen für den Kombinierten Verkehr gewährt wurden. Die WSD West begründet die Rückzahlungsforderungen mit Verstößen...

Eine Frage des Standpunktes

BÖB nimmt Stellung zu Meldungen in der Presse bezüglich einer drohenden Klagewelle gegen die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Berlin, 30.03.2009 – Der Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen e.V. bestätigt, dass in den letzten Wochen und Monaten eine Vielzahl von Fällen an den Verband heran getragen geworden, in denen sich Mitglieder des Verbandes und der Partner aus Schifffahrt, Spedition und Logistik mit Rückzahlungsforderungen der Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD) West in Münster im Bereich von Fördermaßnahmen für den Kombinierten Verkehr konfrontiert sehen. „Jeder Fall für sich ist individuell, nach entsprechenden Anträgen an die Geschäftsführung können wir aber feststellen, dass sich die aus den Forderungen ableitbaren Rückstellungen in den Unternehmen bereits heute auf rund 25 Mio. € belaufen“. Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion sieht sich dabei offensichtlich durch einen Bericht des Bundesrechnungshofes...

Inhalt abgleichen