Verwaltung behindert Politik der Förderung des Kombinierten Verkehrs

Drei Gerichte, ein Urteil: Rückzahlungsforderungen der WSD-West ungerechtfertigt

Berlin, 12.11.2009 (BÖB) – Im Rechtsstreit um Rückzahlungsforderungen der Wasser- und Schifffahrtsdirektion West (Münster) des Bundes liegen die richtigen Argumente erkennbar auf Seiten der im Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen organisierten Binnenhäfen. „In allen drei bis heute verhandelten Verfahren entschieden die Gerichte zu Gunsten der Häfen und wiesen die Rückzahlungsforderungen als unbegründet zurück.“, stellt BÖB-Geschäfts-führer Karl Michael Probst fest. Jetzt besteht die Notwendigkeit für ein Handeln der Politik.

Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion West (WSD) in Münster betreibt gegen eine Vielzahl von öffentlichen Binnenhäfen Rückforderungsverfahren von Zuwendungen des Bundes, die im Rahmen der Fördermaßnahmen für den Kombinierten Verkehr gewährt wurden. Die WSD West begründet die Rückzahlungsforderungen mit Verstößen gegen die Auflagen der Zuwendungsbescheide.

Die Vorwürfe des schweren Vergabefehlers, der fehlenden Anzeige gegenüber der Verwaltung sowie der Zinsberechnung wurden bis heute von drei unterschiedlichen Gerichten in unterschiedlichen Verfahren als unberechtigt verworfen. In diesen Verfahren haben sich nun öffentliche Häfen gegen die von der WSD West vertretene Rechtsauffassung durchgesetzt.

Der Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen bekräftigt deshalb seine Forderung nach einer politischen Lösung. „Die juristische Aufarbeitung liefert den Beweis, dass sich die betroffenen Binnenhäfen richtig verhalten haben.“, so Probst. Damit besteht für die Politik nunmehr die Möglichkeit, die Verwaltung anzuweisen, ihre Arbeit wieder verstärkt in den Dienst der Vergabe neuer Mittel für den Kombinierten Verkehr zu stellen. „Heute ist erkennbar, dass das Vorgehen der WSD die Antragstellung neuer Fördermittel behindert und somit eine Schwächung des Kombinierten Verkehrs in Kauf genommen wird“, beschreibt Probst die Besorgnis im Verband.

Es ist jetzt die Aufgabe der Politik, den zukünftigen Auftrag an die Verwaltung zu definieren, damit keine Einzelinteressen die Politik des Kombinierten Verkehrs behindern.

Eine Aufarbeitung der bisherigen Urteile finden in einem Namensartikel auf der Internetseite des Bundesverbandes im Pressebereich.

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