Vorrats-GmbH & Co KG

Private Fonds ( AIF ) schnell noch mit Dr. Horst Werner vor der BaFin-Pflichtzulassung ab dem 23. Juli 2013 gründen

Das neue „Fondsgesetzbuch“ ( AIF-Gesetz ) – so Dr. Horst Werner, Göttingen - das verschleiernd „Kapitalanlagegesetzbuch“ heißt, tritt mit einer BaFin-Pflichtzulassung für alle Fonds (!) – nicht nur für die Investmentfonds der Banken und Versicherungen – sondern auch für jeden kleinen geschlossenen Immobilienfonds, Schifffonds oder regionalen Bürgerfonds Ende Juli 2013 in Kraft. Die BaFin-Pflichtzulassung für Privatfonds wird den freien Kapitalmarkt radikal verändern. Wegen der mittelfristig bemessenen Übergangsvorschriften von 12 Monaten haben Fondsinitiatoren die Möglichkeit, schnell noch einen Fonds zu gründen und diesen noch vor dem 22. Juli 2013 an den Kapitalmarkt zu bringen. Nur der bereits in der Platzierung befindliche Fonds genießt dann die Vorteile der Fonds-Übergangsvorschriften und bedarf für ein ganzes Jahr bis zum 21 Juli 2014 keiner BaFin-Zulassung. Interessenten können über die Dr. Werner Financial Service...

Vorrats-GmbH & Co KG als Fondsgesellschaft umwidmen und Fondskapital über die Dr. Werner Financial Service AG beschaffen

Eine Vorrats-GmbH & Co KG kann unter Abänderung des Unternehmenszweck in einen KG-Fonds umgestaltet und Fondskapital über die Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) beschafft werden. Fondskapital für neu gegründete Fonds über Kommandit-Anteile mit einer Privatplatzierung einwerben, kann sowohl mit einem BaFin-freien Fonds-Exposé als auch mit einem BaFin-gestatteten Fondsprospekt geschehen. Fondsbeteiligungen bestehen regelmäßig aus nicht wertpapierverbrieften Kommanditeinlagen oder (selten) aus Anteilen an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Es handelt sich also im prospektrechtlichen Sinne um Vermögensanlagen, so daß hier das einfachere Verkaufsprospektgesetz zur Anwendung kommt. Danach ist grundsätzlich ein von der Wertpapieraufsicht der BaFin zu genehmigender Fondsprospekt erforderlich. Dies gilt lediglich dann nicht, wenn nicht mehr als 20 Kapitalgeber pro Finanzintrument ( = "Small-Capital-Finanzierung"...

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