Urlaubsverwaltung

Personaleinsatz im Unternehmen sinnvoll und zielführend steuern

In Zeiten wirtschaftlicher Turbulenzen, welche durch abwechselnde Hochs und Tiefs geprägt sind, kommt dem Personaleinsatz beziehungsweise der Personaleinsatzplanung eine zentrale Rolle im Unternehmen zu. In der unternehmerischen Praxis wird unter Personaleinsatz die Zuordnung von Mitarbeitern zu verfügbaren Stellen eines Unternehmens mittels Abgleich der personellen Fähigkeiten und Fertigkeiten mit den Anforderungen an diese Stelle verstanden. Die Zielsetzung eines erfolgreichen Personaleinsatzes sollte darin bestehen, dass dem Unternehmen Mitarbeiter in der benötigten Qualität sowie Quantität zum relevanten Zeitpunkt am korrekten Einsatzort zur Erbringung der Wertschöpfung zur Verfügung stehen. Der Personaleinsatz folgt direkt auf die Personalbeschaffung, beginnt in der Regel mit der Probezeit und endet erst mit dem Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Unternehmen. Üblicherweise setzt sich der Personaleinsatz aus drei Phasen zusammen: Zu...

Sorgfalt bei der Urlaubsverwaltung

Bei vielen Arbeitnehmern steht der langersehnte Jahresurlaub wieder vor der Türe. Seitens der Arbeitgeber gilt es gerade auch aus rechtlicher Sicht enorme Sorgfalt und Genauigkeit beim Thema Urlaub walten zu lassen. Nach § 7 Abs.4 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer, wenn dieser wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Urlaub ganz oder auch nur teilweise nicht in Anspruch nehmen kann, das Recht auf Abgeltung des Urlaubs. Die Berechnung des jeweiligen Abgeltungsanspruches richtet sich nach der Berechnung des Urlaubsentgeltes. Somit bezieht sich das Urlaubsentgelt nach § 11 BUrlG auf den Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt. Hinsichtlich der Berechnung der genauen Höhe des Urlaubsentgeltes bedarf es nunmehr einer Umrechnung des Durchschnittsverdiensts auf den Tagesverdienst des Arbeitnehmers in diesem Zeitraum. Verdienstkürzungen aufgrund von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldetem Arbeitsversäumnis...

Urlaubsanspruch und Urlaubsverwaltung im Unternehmen

Für viele Arbeitnehmer in Deutschland rückt der langersehnte Jahresurlaub von Woche zu Woche näher. Der von Seiten des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer zu gewährende Mindesturlaubsanspruch wird durch das Bundesurlaubsgesetz geregelt. Die bezahlte Freistellung von der beruflichen Tätigkeit, welche zur beruflichen Erholung des Arbeitnehmers dient, wird als Urlaub bezeichnet. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), dessen letzte Änderung am 11. Mai 2002 in Kraft trat, regelt den Mindesturlaubsanspruch für Arbeitnehmer folgendermaßen: • Arbeitnehmern mit einer 6-Tage-Woche stehen 24 Werktage und • Arbeitnehmern mit einer 5-Tage-Woche 20 Werktage als gesetzlicher Mindesturlaub zu. Minderjährige Arbeitnehmer haben altersabhängig einen Urlaubsanspruch zwischen 25 und 30 Tagen, der in § 19 des Jugendarbeitsschutzgesetzes festgeschrieben ist. In vielen Unternehmen hat sich jedoch ein höherer Mindestanspruch beziehungsweise individueller...

//SSE-Software: Zeiterfassung macht Sinn, timeCard premium plus

Oberhausen, 3.3.2010 - Die SSE-Software Business Solutions GmbH & Co. KG informiert zum Thema Zeiterfassung. Das bekannte Softwarehaus in Oberhausen ist kompetenter Ansprechpartner in Sachen branchenorientierte Software- und IT-Lösungen für den Mittelstand sowie Kassenhardware und Kassensoftware. Die Stadt Furth im Wald hatte keine Lust mehr auf veraltete und ungenaue Zeiterfassungsmittel – wie Stundenzettel und Monatsblätter. Vier Jahre ist es nun her, dass die Zettelwirtschaft durch eine IT-gestützte Arbeitszeiterfassung ersetzt wurde. Heute werden die Arbeitszeiten aller Verwaltungsmitarbeiter in Furth im Wald durch den...

Inhalt abgleichen