Untersagungsverfügung der BaFin

Kapitalmarkt, Kapitalmarktaufsicht und Wertpapieraufsicht bei Finanzierungen für Unternehmen über die privaten Finanzmärkte

Die Banken- und Kapitalmarktaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( = BaFin ) kontrolliert mit gesonderten Abteilungen den Geld- und Finanzmarkt. Finanzierungen und Kapitalbeschaffungen für Unternehmen über die Kapitalmärkte und das "Einsammeln von Kapital" ( Geld-Einlagen ) unterliegen der staatlichen Banken- und Wertpapieraufsicht sowie einer strengen, strafbewehrten Reglementierung ( siehe Dr. jur. Horst Werner auf www.finanzierung-ohne-bank.de ). Es ist außerhalb des Monopolgesetzes über die Banken ( siehe Gesetz über das Kreditwesen, KWG ) nur auf einer gesellschaftsrechtlichen oder wertpapierrechtlichen Ebene auf der Grundlage der Prospektgesetze ( Vermögensanlagengesetz und Wertpapierprospektgesetz ) zulässig, "Kapital einzusammeln". Es sind zudem bei der Kapitalbeschaffung die Abgrenzungen zu den Einlagengeschäften der Banken ( siehe § 1 KWG ) und die Kapitalmarktregeln über die Genehmigungspflicht der...

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