Transportschäden

Haftungsrelevantes Verhalten bei Transportschäden

Der Transport jedes Gutes birgt ein gewisses Risiko für Schäden, die sich den Einflussmöglichkeiten der Empfänger entziehen. Die rechtlichen Ansprüche der Empfänger aus Schadensereignissen hängen maßgeblich von ihrem richtigen Verhalten ab, über das Dipl.-Ing. Hans Cebulski, vereidigter Sachverständiger und Experte für Schadensfälle, informiert. Das Handelgesetzbuch regelt in den §§ 425ff. die Haftung für Transportschäden. Aus den Bestimmungen geht die Haftung des Frachtführers beziehungsweise seines Arbeitgebers (Spedition) hervor. Jedoch kommt es nur zur Haftung, sofern Empfänger von Transportgütern sich korrekt verhalten. Die Definition eines Transportschadens als Güterschaden, der im Verlauf des Transportes entsteht, grenzt die Haftung einer Spedition gegen Schäden ab, die zeitlich vor oder nach dem Transport liegen. Es ist daher in Schadensfällen für die Empfänger von Bedeutung, nachzuweisen, dass entsprechende...

Ein Sachverständiger für alle Fälle

Niedersachsen: Neun Sachverständige aus Niedersachsen gründen die Kooperationsgemeinschaft INGENIEUREHAUS. Das INGENIEUREHAUS ist ein Zusammenschluss von Sachverständigen aus den unterschiedlichsten Sachgebieten. Alle Mitglieder der Kooperationsgemeinschaft stehen seit Jahren in Kontakt und haben vielfach erfolgreich zusammengearbeitet – dieses Know-how stellen sie nun ihren Kunden gebündelt zur Verfügung. Der Vorteil? Gemeinsam ist man bekanntlich stärker. Die Kooperationsgemeinschaft bündelt Erfahrungen und Kompetenzen und garantiert so eine schnelle und professionelle Auftragsabwicklung in allen Sachgebieten: Egal ob Schadstoffe, Gebäudeschäden, Baupreisermittlung, Transportschäden, Baubetrieb, Abdichtungen, Feuchteschutz, Wärmeschutz, Immobilienbewertung, Stahlbau, Statik, Heizungstechnik, Lüftungstechnik, Klimatechnik, Baugrunduntersuchung u.v.m. – die Kooperationsgemeinschaft INGENIEUREHAUS ermöglicht ihren Kunden eine unparteiische...

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