Staatsgerichtshof

Schlappe für den Landeswahlleiter

Staatsgerichtshof hält Teil-Neuwahl für möglich In der zweiten mündlichen Verhandlung vor dem Staatsgerichtshof Bremen über die Wahlbeschwerde der BÜRGER IN WUT (BIW) am vergangenen Freitag hat der Landeswahlleiter erneut eine Schlappe erlitten. Nach Würdigung aller von BIW vorgelegten Nachweise für Unregelmäßigkeiten bei der Stimmenauszählung im Wahlbereich Bremerhaven hält der Präsident des Staatsgerichtshofs, Prof. Dr. Alfred Rinken, eine Wiederholungswahl jedenfalls im dortigen Wahlbezirk 132/02 für nicht ausgeschlossen. Hier hatte die Wahlvorsteherin die unausgezählten Stimmzettel in ihrem Rucksack per Fahrrad ins Stadthaus gefahren, wo eine Neuauszählung durchgeführt wurde. Erst das so ermittelte Ergebnis dieses Wahlbezirkes führte dazu, daß die BÜRGER IN WUT den Sprung in die Bremische Bürgerschaft nur um eine einzige Stimme verfehlt haben sollen. Dazu Jan Timke, Vorsitzender der BIW und Spitzenkandidat für die Bürgerschaftswahl:...

BIW begrüßt Beschluß des Staatsgerichtshofs

Schnelle Entscheidung des Gerichts positiv bewertet Der Landesverband Bremen der bundesweiten Wählervereinigung BÜRGER IN WUT (BIW) begrüßt die Entscheidung des Staatsgerichtshofs in der Wahlprüfungssache BIW. Das höchste Gericht des Landes Bremen hat verfügt, zunächst in zwei Wahlbezirken des Wahlbereiches Bremerhaven eine öffentliche Nachzählung der Stimmen durchzuführen. Betroffen sind die Wahlbezirke 131/02 (DRK Geschäftstelle) und 136/01 (Elbe-Weser-Werkstätten). In beiden Bezirken hatten die BIW erhebliche Verstöße gegen die Wahlrechtsvorschriften festgestellt, die auch durch Zeugen bestätigt wurden. Außerdem wurde bestimmt, die mündliche Verhandlung vor dem Staatsgerichts am 2. Mai 2008 fortzusetzen. Dazu Jan Timke, Spitzenkandidat der BIW für die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft und Bundesvorsitzender der Wählervereinigung: „Für die BÜRGER IN WUT ist der Beschluß des Staatsgerichtshofs ein wichtiger Etappensieg....

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