Schlappe für den Landeswahlleiter

Staatsgerichtshof hält Teil-Neuwahl für möglich

In der zweiten mündlichen Verhandlung vor dem Staatsgerichtshof Bremen über die Wahlbeschwerde der BÜRGER IN WUT (BIW) am vergangenen Freitag hat der Landeswahlleiter erneut eine Schlappe erlitten. Nach Würdigung aller von BIW vorgelegten Nachweise für Unregelmäßigkeiten bei der Stimmenauszählung im Wahlbereich Bremerhaven hält der Präsident des Staatsgerichtshofs, Prof. Dr. Alfred Rinken, eine Wiederholungswahl jedenfalls im dortigen Wahlbezirk 132/02 für nicht ausgeschlossen. Hier hatte die Wahlvorsteherin die unausgezählten Stimmzettel in ihrem Rucksack per Fahrrad ins Stadthaus gefahren, wo eine Neuauszählung durchgeführt wurde. Erst das so ermittelte Ergebnis dieses Wahlbezirkes führte dazu, daß die BÜRGER IN WUT den Sprung in die Bremische Bürgerschaft nur um eine einzige Stimme verfehlt haben sollen.

Dazu Jan Timke, Vorsitzender der BIW und Spitzenkandidat für die Bürgerschaftswahl: „Die Feststellungen des Staatsgerichtshofs strafen diejenigen Lügen, die der Öffentlichkeit in Bremerhaven über Monate hinweg weismachen wollten, die Wahl in der Seestadt sei von Kleinigkeiten abgesehen korrekt abgelaufen. Davon kann nun keine Rede mehr sein. Der Bremer Senat ist jetzt gefordert, durch entsprechende Maßnahmen sicherzustellen, daß sich Gesetzesverstöße dieser Art bei zukünftigen Wahlen im Land Bremen nicht wiederholen. Dazu müssen auch personelle Konsequenzen gezogen werden. Daß Landeswahlleiter Jürgen Dinse kürzlich durch seinen bisherigen Stellvertreter Jürgen Wayand ersetzt wurde, kann nur ein erster Schritt sein. Jetzt muß auch der für der für die Abwicklung der Bürgerschaftswahl in Bremerhaven unmittelbar verantwortliche Wahlbereichsleiter Ulrich Freitag endlich seinen Hut nehmen.“

Der Bremer Landesvorstand von BÜRGER IN WUT hält es für möglich, daß es in Bremerhaven nicht nur im Wahlbezirk 132/02, sondern auch in den Wahlbezirken 131/02 (DRK-Geschäftsstelle) und 136/01 (Elbe-Weser-Werkstätten) zu einer Wahlwiederholung kommt. In diesen beiden Wahllokalen wurden im Wählerverzeichnis durch die Wahlhelfer mehr Stimmabgaben vermerkt als in die spätere Auszählung eingegangen waren. Der Landeswahlleiter konnte auch in der Verhandlung am letzten Freitag nicht überzeugend erklären, wo die fehlenden Stimmen geblieben sind. Deshalb sieht der Staatsgerichtshof für diese Wahlbezirke nach eigenem Bekunden noch Beratungsbedarf. Die Entscheidung des Gerichts wird für die nächsten Tage erwartet.

Sollte der Staatsgerichtshof erwartungsgemäß eine Wiederholungswahl anordnen, dann werden die betroffenen Bürgerinnen und Bürger Bremerhavens spätestens drei Monate nach Verkündung des Urteils an die Urnen gerufen. Wahrscheinlich wird die Wahl aber noch vor den Sommerferien stattfinden, die im Land Bremen am 10. Juli 2008 beginnen.


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