Schulrecht

Waldorfeltern sind Mitgestalter des Schullebens

Pressemitteilung, 27.06.2014 Berlin/Stuttgart/Hamburg, 27. Juni 2014/CU. Waldorfeltern haben von Anfang an die Möglichkeit, sich an der Gestaltung des Schullebens zu beteiligen und dabei Verantwortung zu übernehmen. Darauf weist der Bund der Freien Waldorfschulen (BdFWS) anlässlich des 3. Deutschen Schulrechtstags heute in Berlin hin, der sich mit der Rechtsstellung der Eltern befasst. „Die Rolle der Eltern ist aus dem Alltag der Waldorfschule nicht wegzudenken“, erklärte Henning Kullak-Ublick vom Vorstand des BdFWS. Die Mitwirkung der Waldorfeltern reicht vom Austausch auf dem Elternabend über ihr ehrenamtliches Engagement in Gremien bis hin zur praktischen Mithilfe in Schulgarten oder -küche. „Das ist aber nur der sichtbare Teil ihres Engagements“, betont Kullak-Ublick. Genauso wichtig seien die Eltern als Impulsgeber für die Schulentwicklung und Bildungspolitik: „Die Waldorfeltern sind eine wirkungsvolle Bürgerbewegung, ohne...

Schulrecht - Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht - , BVerwG 6 C 25.12

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 11.09.2013 entschieden, dass eine Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht regelmäßig nicht in Betracht komme. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts stelle insbesondere ein Burkini eine geeignete Schwimmkleidung dar. Auch der Anblick männlicher Mitschüler in Badekleidung sei grundsätzlich zumutbar. Das Bundesverwaltungsgericht ändert mit der Entscheidung vom 11.09.2013 seine Rechtsprechung aus dem Jahre 1993. Damals ging das Bundesverwaltungsgericht noch im Wesentlichen davon aus, dass der koedukative Schwimmunterricht nicht einen so hohen pädagogischen Stellenwert besitze, dass die durch Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG geschützten Glaubensgründe dahinter zurücktreten müssten (BVerwGE, Urteil vom 25.08.1993, 6 C 8/91). In der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts wird zum Sachverhalt und zur rechtlichen Würdigung folgendes ausgeführt: " Die damals...

Verrechtlichung der Schule durch das Schulrecht?

In den letzten Jahren könnte der Eindruck entstanden sein, dass die Schule immer mehr der Verrechtlichung durch das Schulrecht unterliegt. Dieses ist die Gesamtheit aller rechtlichen Normen, die innerhalb der Schule Anwendung finden. Dabei werden vor allem die Pflichten und Rechte von Schülern, deren Lehrern und Eltern und die Schulaufsicht und Schuldträgern fest gehalten. Doch auch wenn diese Verrechtlichung nun sehr massiv stattfindet, muss gesagt werden, dass dieser Lebensbereich eigentlich recht lange dem Rechtssystem ausgenommen war. So waren es lange Zeit nur aufgeschriebene, dem Gewohnheitsrecht entstammende Regeln, die das Schulsystem geregelt haben. Diese wurden aber nicht mehr großartig überarbeitet und durchdacht, um ein gutes Schulrecht zu erhalten. Erst in den letzten Jahren wurde ein System in das Gesetz gebracht, welches den heutigen Schulalltag immer noch regelt. In Deutschland obliegt das Schulrecht den Ländern. Dadurch...

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