Schadenersatzforderungen
24.04.2014: Freizeit | Grundeigentümer-Versicherung | Kindergeburtstag | Privathaftpflichtversicherung | Schadenersatzforderungen | www.grundvers-direkt.de
Pressetext verfasst von connektar am Do, 2014-04-24 17:10.
Action mit viel Spaß: Wer haftet beim Kindergeburtstag?
Ob Schwimmbad, Spielplatz, Kletterpark oder einfach auch nur in Wohnung und Garten: Kindergeburtstage sind für Eltern des Geburtstagskindes immer wieder eine Herausforderung mit großer Verantwortung.
Denn mit der Einladung zum Kindergeburtstag übernimmt man für die Zeit der Geburtstagsparty die Aufsichtspflicht für die kleinen Gäste. Verletzt sich ein Kind oder richtet es einen Schaden an, haften die Gastgebereltern.
Auch wenn im Einzelfall entschieden wird, ob man der Aufsichtspflicht nachgekommen ist, … hat man sie verletzt, ist mit Konsequenzen zu rechnen und es kann teuer werden. Dabei gilt: Je kleiner die Kinder und umso gefährlicher die Aktivitäten, je mehr müssen die kleinen Gäste beaufsichtigt werden. Dabei sind die Eltern nie vollständig von der Aufsichtspflicht entbunden, auch dann nicht, wenn eine weitere Aufsichtsperson, wie z. B. im Schwimmbad ein Bademeister da ist.
Deshalb rät die Grundeigentümer-Versicherung,...
» Weiterlesen | Anmelden oder registrieren um Kommentare einzutragen - 3546 Zeichen in dieser Pressemeldung
17.10.2013: Freizeit | Grundeigentümer-Versicherung | Haftpflichtversicherung | Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung | Privathaftpflichtversicherung | Schadenersatzforderungen | Versicherer | www.grundvers-direkt.de
Pressetext verfasst von connektar am Do, 2013-10-17 09:04.
Laub auf Straßen und Wegen: Rutschgefahr für Passanten
Bunt, solange es an den Bäumen hängt, unangenehm, wenn der Wind es durch die Gegend pustet, gefährlich, wenn es feucht auf dem Gehweg liegt: Herbstlaub.
Schnell wird es zur Rutschgefahr für Fußgänger und Radfahrer, wenn es nicht gleich entfernt wird. Die Grundeigentümer-Versicherung rät deshalb Haus- und Grundbesitzern, sich jetzt auf Herbst und Winter vorzubereiten, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und sich gegen eventuelle Haftungsrisiken abzusichern.
"Ein jeder kehre vor seiner eigenen Haustüre", sagt ein Sprichwort. Geht es um Herbstlaub, Schnee und Eis, sollten es Haus- und Grundbesitzer wörtlich nehmen. Denn sie haben nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches eine Verkehrssicherungspflicht. Das heißt, sie haben dafür zu sorgen, dass prinzipiell Fußgänger keiner Unfallgefahr ausgesetzt werden. Doch nasses, nicht beseitigtes Laub auf Straße und Gehweg kann schnell für eine gefährliche Rutschpartie sorgen....
» Weiterlesen | Anmelden oder registrieren um Kommentare einzutragen - 3591 Zeichen in dieser Pressemeldung