Rechtsanwalt Bremen

BGH lehnt Haftung der Eltern für Filesharing eines Kindes ab!

Der BGH hat in seinem Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 nun endlich entschieden, dass Eltern für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder im Internet nicht haften, wenn sie ihnen die Nutzung von Tauschbörsen (Filesharing) nachweislich verboten haben. Der BGH legt dar, dass eine darüberhinausgehende Kontrolle der Internetnutzung des Kindes grundsätzlich nicht erforderlich ist. Welche Belehrungspflichten haben also die Eltern? Eltern müssen ihre Kinder „schlicht“ darüber belehren, dass sie keine Tauschbörsen nutzen dürfen. Eine weitere Kontrolle, zum Beispiel der installierten Programme, verlangt der BGH nicht. Im Fall eines Prozesses müssen die Eltern glaubhaft darlegen können, dass sie ihr Kind ausreichend belehrt haben. Zur Beweissicherheit empfehlen wir allerdings Eltern, deren Kinder Zugang zum PC und zum Internet haben, vorsorglich eine schriftliche Vereinbarung mit dem Kind zu treffen, oder die Belehrung...

Mietrechtsreform

Am 01.05.2013 tritt das neue Mietrechtsänderungsgesetz in Kraft. Nachdem die letzte Reform des Mietrechts bereits über ein Jahrzehnt zurückliegt, hat sich der Gesetzgeber zu einer teilweisen Neuregelung des Wohnraummietrechts entschlossen. Das Ziel ist eine jeweils angemessene Stärkung der Positionen von Mieter und Vermieter. In diesem Zusammenhang werden insbesondere Anreize zur energetischen Sanierung des Wohnungsbestands geschaffen, u.a. wird erstmals das sogenannte Wärmecontracting (gewerbliche Lieferung von Wärme) gesetzlich geregelt. Darüber hinaus werden Instrumente zur Bekämpfung des sogenannten „Mietnomadentums“ zur Verfügung gestellt, die im Einzelfall erleichterte Kündigungs- und Räumungsmöglichkeiten erlauben. Bei der Umwandlung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen wird der Mieterschutz gestärkt. Dieses sind die vier Neuregelungskomplexe des Gesetzes. Für weitere Informationen zum Thema Mietrecht stehen die Rechtsanwälte...

Regelungen zum Thema Elternunterhalt

Der Bundesgerichtshof hat am 21.11.2012 eine sehr interessante Entscheidung zum sogenannten Elternunterhalt verkündet. Im vorliegenden Fall war die Mutter in einem Pflegeheim untergebracht und der Sozialhilfeträger hat die Kosten an das Pflegeheim gezahlt. Dadurch geht der Unterhaltsanspruch, den der Heimbewohner gegen jeden Verwandten hat, auf den Sozialhilfeträger über. Der Sozialhilfeträger war an den Sohn herangetreten und hatte Unterhalt in Höhe der Heimkosten verlangt. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass nur die angemessenen Heimkosten, also nur die eines ggf. günstigen Pflegeheims, zuzüglich eines Taschengeldes den sogenannte unterhaltsrechtlichen Bedarf darstellt, der gegebenenfalls von den Angehörigen unter Abzug der Leistungen der Pflegeversicherung zu zahlen ist. In welcher Höhe die Heimkosten angemessen sind, ist dann eine Frage des Einzelfalls. Interessant an diesem Fall war, dass der in Anspruch genommene Sohn...

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