Prospektausnahmen

Prospektfreiheit bei Vermögensanlagen gemäss Gesetz auf 20 Anteile am Unternehmen begrenzt – von Dr. jur. Horst Werner

Wertpapierfreie Vermögensanlagen dürfen nur innerhalb der gesetzlich definierten Bagatellgrenzen ( = Bereichsausnahmen ) ohne einen BaFin-Prospekt öffentlich ( max. 20 Unternehmens-Anteile gemäss § 2 Abs. 1 Nr. 3 a) Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)) ) angeboten und gezeichnet werden, so Dr. jur. Horst Werner ( http://www.finanzierung-ohne-bank.de ) . Daneben gibt es noch zwei weitere Bereichsausnahmen. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 a) VermAnlG erstreckt sich die Prospektpflicht auf Unternehmensanteile, Anteile an Treuhandvermögen, partiarische Darlehen und Nachrangdarlehen, Genussrechte und Namensschuldverschreibungen, sowie sonstige vergleichbare Anlageformen, welche nicht in Wertpapieren verbrieft und nicht als Anteile an Investmentvermögen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs ( KAGB ) ausgestaltet sind. Kommanditgesellschaftsanteile und GmbH-Geschäftsanteile sind keine Wertpapiere und dürfen deshalb ohne geldbetragsmäßige...

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