Pflichtleistung

Meningokokken-B-Impfung für Babys und Kleinkinder ab sofort Pflichtleistung aller gesetzlichen Krankenkassen

Für einen bestmöglichen Schutz vor Meningokokken-Erkrankungen hat die Ständige Impfkommission (STIKO) im Januar 2024 ihre Impfempfehlung für Babys und Kleinkinder erweitert und empfiehlt neben der Standardimpfung gegen Meningokokken C nun auch eine Standardimpfung gegen Meningokokken B. Beide Impfungen sollten frühestmöglich durchgeführt werden. Die erweiterte Empfehlung der STIKO schließt jedoch auch Nachholimpfungen gegen Meningokokken B bis zum fünften Geburtstag ein. (1) Diese neue Standardimpfung wurde im März/April 2024 vom Gemeinsamem Bundesausschuss (G-BA) in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-R) aufgenommen. (2) Nach Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium und Veröffentlichung im Bundesanzeiger (3) ist der G-BA-Beschluss jetzt in Kraft getreten. (4) Damit gehört nun auch die Meningokokken-B-Impfung für Säuglinge und Kleinkinder zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Sie wird also ab sofort von allen...

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