Namens-Anleihe
20.08.2019: Wirtschaft | Anleihen sind bilanzrechtlich Verbindlichkeiten | BaFin-prospektfrei | Dr. Horst Werner | endfällige Tilgung | Inhaber-Anleihen | Inhaberschuldverschreibung als Wertpapier | Namens-Anleihe | Namensschuldverschreibungen | Null-Kupon-Anleihe
Pressetext verfasst von HorstWerner am Di, 2019-08-20 14:23.
Namensschuldverschreibungen und Inhaber-Anleihen unter kapitalmarktrechtlichen Regeln – von Dr. Horst Werner
Grundsätze der Namensschuldverschreibungen und Inhaberschuldverschreibungen als Anleihen unter kapitalmarktrechtlichen Regeln – von Dr. Horst Werner
Die gesetzliche Beschränkung der Anleihe-Emission ( als Inhaberschuldverschreibungen oder als Namensschulverschreibungen ) auf börsennotierte Unternehmen wurde schon in den neunziger Jahren aufgehoben( siehe die §§ 793 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches – BGB ). Seitdem kann die Anleihe von jedem Unternehmen oder jedem Privatmann – auch ohne Kaufmann im Sinne des Handelsrechts zu sein – begeben werden ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) .
Schuldverschreibungen ( = Anleihen, Bonds oder auch Rentenpapiere genannt ), Schuldscheindarlehen und partiarische Darlehen sind schuldrechtliche Verträge gem. §§ 488 ff, 793 ff BGB mit einem Gläubiger-Forderungsrecht ( „Geld gegen Zins“ ). Beide Formen von Anleihen sind bilanzrechtlich Verbindlichkeiten und gewähren die vereinbarten...
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