Nachweis über einen Beratungseinsatz Karlsruhe
06.06.2019: Gesundheit | Beratungseinsatz bei Pflegegeld | Nachweis über einen Beratungseinsatz Karlsruhe | Pflegeberatung Karlsruhe | Pflegegeld Nachweis | Pflegelotse Karlsruhe
Pressetext verfasst von Agheti am Do, 2019-06-06 11:01.
Die Pflegekasse möchte einen Nachweis über einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI - wir erbringen diesen in Karlsruhe
Falls Sie Pflegegeld beziehen müssen Sie in regelmäßigen Abständen den Nachweis über einen Beratungseinsatz nach § 37 erbringen. Bei den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich und bei den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich. Mit dem Bewilligungsschreiben dass Sie Pflegegeld bekommen, weist die Pflegekasse auf diese Verpflichtung hin. Für Pflegegeldempfänger bedeutet dies, dass evtl Beratungseinsätze termingerecht selbst zu organisieren sind. Haben Sie einen Termin versäumt, bekommen Sie in der Regel ein Erinnerungsschreiben von der Pflegekasse. In diesem werden Sie aufgefordert, innerhalb von 3 Wochen den Beratungseinsatz nachzuweisen. Lassen Sie diese Frist verstreichen, wird die Pflegekasse das Pflegegeld um 50% kürzen. Damit es erst gar nicht zu verspäteten Beratungseinsätzen kommt, hat der Pflegedienst HUMANIS in Karlsruhe einen Erinnerungsservice. Pflegegeldempfänger werden rechtzeitig an den bevorstehenden Termin erinnert. HUMANIS...
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02.11.2016: Gesundheit | Nachweis über einen Beratungseinsatz Karlsruhe | Pflegegeld Karlsruhe | Pflegenachweisbesuch Karlsruhe
Pressetext verfasst von Agheti am Mi, 2016-11-02 11:28.
Karlsruhe: Pflegegeldempfänger müssen Beratungseinsätze nach § 37 Abs.3 SGB XI selbst anfordern
Wer die häusliche Pflege von Angehörigen komplett übernimmt und Pflegegeld von der Pflegeversicherung erhält, muss abhängig vom Pflegegrad bei einem zugelassenen Pflegedienst regelmäßig einen sog. Qualitätssicherungsbesuch für Pflegegeldleistungsempfänger abrufen. Bei Pflegegrad 2 und 3 sind diese Beratungsbesuche halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich der Pflegekasse nachzuweisen.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 45a SGB XI (Link:http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/45a.html) und einer Einstufung in einen Pflegegrad können zusätzliche Beratungsbesuche abgerufen werden. Bei Pflegegrad 2 und 3 zweimal halbjährich und bei Pflegegrad 4 und 5 zwei mal vierteljährlich. Speziell sind diese Besuch für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz gedacht, da hier eine umfassendere Beratung und Hilfestellung im Pflegealltag angenommen wird.
Mit Einführung der Pflegeversicherung hat der Gesetzgeber diese Maßnahme...
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