Karlsruhe: Pflegegeldempfänger müssen Beratungseinsätze nach § 37 Abs.3 SGB XI selbst anfordern

Wer die häusliche Pflege von Angehörigen komplett übernimmt und Pflegegeld von der Pflegeversicherung erhält, muss abhängig vom Pflegegrad bei einem zugelassenen Pflegedienst regelmäßig einen sog. Qualitätssicherungsbesuch für Pflegegeldleistungsempfänger abrufen. Bei Pflegegrad 2 und 3 sind diese Beratungsbesuche halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich der Pflegekasse nachzuweisen.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 45a SGB XI (Link:http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/45a.html) und einer Einstufung in einen Pflegegrad können zusätzliche Beratungsbesuche abgerufen werden. Bei Pflegegrad 2 und 3 zweimal halbjährich und bei Pflegegrad 4 und 5 zwei mal vierteljährlich. Speziell sind diese Besuch für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz gedacht, da hier eine umfassendere Beratung und Hilfestellung im Pflegealltag angenommen wird.
Mit Einführung der Pflegeversicherung hat der Gesetzgeber diese Maßnahme mit dem Ziel verbunden, dass auch in der häuslichen Pflege eine Qualitätssicherung stattfindet und in diesem Zusammenhang eine Beratung durch Pflegefachkräfte für die pflegenden Angehörigen oder Freunde möglich wird. Die Beratungsbesuche finden in der Regel in der Häuslichkeit der zu Pflegenden statt. Im Vordergrund stehen die aktuelle Pflegesituation, aber auch die Situation der Pflegenden. So kann z.B. bei Bedarf die Teilnahme an einem Pflegekurs für pflegende Angehörige abgerufen werden, sowie die Einordnung des Pflegegrades, zusätzliche Hilfen wie z.B. eine Wohnraumanpassung oder der Bedarf und die Beschaffung von zusätzlichen Pflegehilfsmitteln besprochen werden.
Der Beratungsbesuch sollte in keinem Falle als Kontrollbesuch, sondern als wertvolle Ergänzung und Hilfe bei der häuslichen Pflege verstanden werden. Die Kosten für die Beratungsbesuche werden bei gesetzlich Versicherten von den Pflegekassen oder bei Privatversicherten von deren Privatversicherung übernommen. Die Pflegedienste rechnen diese Leistung direkt mit den Versicherern ab. Nähere Informationen zu einem Beratungsbesuch erhalten Sie unter: http://www.humanis-pflege.de oder direkt per Telefon: 0721 27111.