Beratungseinsatz bei Pflegegeld

Die Pflegekasse möchte einen Nachweis über einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI - wir erbringen diesen in Karlsruhe

Falls Sie Pflegegeld beziehen müssen Sie in regelmäßigen Abständen den Nachweis über einen Beratungseinsatz nach § 37 erbringen. Bei den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich und bei den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich. Mit dem Bewilligungsschreiben dass Sie Pflegegeld bekommen, weist die Pflegekasse auf diese Verpflichtung hin. Für Pflegegeldempfänger bedeutet dies, dass evtl Beratungseinsätze termingerecht selbst zu organisieren sind. Haben Sie einen Termin versäumt, bekommen Sie in der Regel ein Erinnerungsschreiben von der Pflegekasse. In diesem werden Sie aufgefordert, innerhalb von 3 Wochen den Beratungseinsatz nachzuweisen. Lassen Sie diese Frist verstreichen, wird die Pflegekasse das Pflegegeld um 50% kürzen. Damit es erst gar nicht zu verspäteten Beratungseinsätzen kommt, hat der Pflegedienst HUMANIS in Karlsruhe einen Erinnerungsservice. Pflegegeldempfänger werden rechtzeitig an den bevorstehenden Termin erinnert. HUMANIS...

Pflegegeld- Nachweisbesuche Beratungseinsatz für die Pflegekasse in Karlsruhe

Wer einen Angehörigen zuhause pflegt oder durch eine geeignete Person pflegen lässt, bezieht in den meisten Fällen ein monatliches Pflegegeld von der Pflegekasse. Dieses Pflegegeld ist steuerfrei. Allerdings ist mit dem Pflegegeldbezug eine regelmäßige Qualitätssicherung durch eine Pflegefachkraft verpflichtend. Bei den Pflegegraden 2 und 3 sollte dieser Beratungsbesuch 1x halbjährlich und bei den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich stattfinden. Dieser Nachweisbesuch dient zum einen der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege, zum anderen können diese Besuche zur Hilfestellung und Beratung der häuslich Pflegenden in Anspruch genommen werden. Es ist deshalb von Vorteil, dass sich die pflegende Person vor dem Besuch eventuelle Fragen zu Problemen notiert. Der Pflegenachweisbesuch wird übrigens vollständig von der Pflegekasse bezahlt. Auch Personen, die keinen Pflegegrad haben, aber Leistungen aus dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz...

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