Pflegenachweisbesuch Karlsruhe

Karlsruhe: Pflegegeldempfänger müssen Beratungseinsätze nach § 37 Abs.3 SGB XI selbst anfordern

Wer die häusliche Pflege von Angehörigen komplett übernimmt und Pflegegeld von der Pflegeversicherung erhält, muss abhängig vom Pflegegrad bei einem zugelassenen Pflegedienst regelmäßig einen sog. Qualitätssicherungsbesuch für Pflegegeldleistungsempfänger abrufen. Bei Pflegegrad 2 und 3 sind diese Beratungsbesuche halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich der Pflegekasse nachzuweisen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 45a SGB XI (Link:http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/45a.html) und einer Einstufung in einen Pflegegrad können zusätzliche Beratungsbesuche abgerufen werden. Bei Pflegegrad 2 und 3 zweimal halbjährich und bei Pflegegrad 4 und 5 zwei mal vierteljährlich. Speziell sind diese Besuch für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz gedacht, da hier eine umfassendere Beratung und Hilfestellung im Pflegealltag angenommen wird. Mit Einführung der Pflegeversicherung hat der Gesetzgeber diese Maßnahme...

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