Modernisierungsankündigung

Modernisierung ankündigen gemäß § 555c BGB (neu, MietRÄndG) – Neues YouTube-Video-Tutorial erschienen

Das neue Mietrechtsänderungsgesetz hat neue Spielregeln aufgestellt für die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen bei vermieteten Wohnungen. Die wichtigsten Änderungen betreffen u.a. die Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen. So wurde im BGB der bisherige § 554 BGB (Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen) ersetzt durch das neue Kapitel 1a: „Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen“ und dort ist in § 555c BGB neu geregelt, wie Modernisierungsmaßnahmen nun anzukündigen sind. Was bei der Modernisierungsankündigung zu beachten ist, ist in einem neuen YouTube-Ratgeber-Video unter http://www.mietrecht2013.de ausführlich dargestellt. Dabei gilt: Der Vermieter muss grob zwei Arten von Modernisierungsmaßnahmen unterscheiden: Erstens: sogenannte kleinere, unerhebliche Bagatellmaßnahmen, die nur mit unerheblichen Einwirkungen auf die vermieteten Räume und nur zu einer unerheblichen Mieterhöhung führen,...

Modernisierung von Wohnraum: Der Vermieter will modernisieren und dabei den Grundriss der Wohnung wesentlich ändern

Grundsätzlich muss der Mieter Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache dulden, die den Gebrauchs- und Substanzwert der Räume erhöhen und eine bessere Benutzung ermöglichen. Bei der Frage, ob dies der Fall ist, stellt der Bundesgerichtshof regelmäßig darauf ab, ob potentielle Mieter die Wohnung nach Durchführung der Baumaßnahmen eher anmieten würden als vorher. Der BGH hat das zum Beispiel für den Fall bejaht, dass bei einer 4-Zimmer-Wohnung Bad und Toilette getrennt werden und dieser Trennung die zuvor vorhandene Speisekammer zum Opfer fällt (BGH, Urteil vom 13.2.2008, Az. VIII ZR 105/07). Der Bundesgerichtshof weist ausdrücklich darauf hin, dass es immer auf den Einzelfall ankommt. Rechtsprechung aktuell: Das Landgericht Marburg (Urteil vom 19.01.2011, 5 S 127/10) entschied, dass eine Modernisierungsmaßnahme, durch die ein WC innerhalb der Wohnung geschaffen werde, trotz Grundrissänderung rechtmäßig sei. Fachanwaltstipp Mieter:...

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