Kapitalaufnahme zur Finanzierung
02.06.2013: Wirtschaft | Dr. Horst Werner aus Göttingen | Equity Story | Kapitalaufnahme zur Finanzierung
Pressetext verfasst von HorstWerner am So, 2013-06-02 13:41.
Praxis und Erfolg am unregulierten Kapitalmarkt mit Dr. Horst Werner aus Göttingen bei der Kapitalaufnahme zur Finanzierung
Am "kleinen Kapitalmarkt" oder "freien Kapitalmarkt" oder "privaten Kapitalmarkt" ( auch als sogen. „Grauen Kapitalmarkt“ bezeichnet ) sind Praxiserfahrung und Bankrechtskenntnise für eine erfolgreiche Umsetzung einer Kapitalbeschaffung über diesen gesetzlich weitgehend unregulierten Finanzierungsmarkt erforderlich, so Dr. Horst Werner aus Göttingen. Dieser ausserbörsliche Kapitalmarkt ist nämlich nicht so gesetzesfrei, wie viele denken könnten. Selbst Allgemeinjuristen und Hausnotare machen bei der Hilfestellung für ihre Mandanten mit Beteiligungsverträgen immer wieder gravierende Fehler, die zu Unterlassungsverfügungen der Bundesbankbehörden oder der Bankenaufsicht bis hin zur Strafrechtsverfolgung führen.
Unternehmer bedürfen zunächst des passenden Rechtsträgers für eine Kapitalmarktemission; also könnte eine anpassende Rechtsformgestaltung erforderlich sein. Vor einem Gang an den Kapitalmarkt sollte eine Bilanzkontrolle...
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15.03.2013: Wirtschaft | Dr. Horst Werner | Finanzierung von Unternehmen | Kapitalaufnahme zur Finanzierung | stille Beteiligungen
Pressetext verfasst von HorstWerner am Fr, 2013-03-15 16:52.
Stille Beteiligungen zwecks Kapitalaufnahme zur Finanzierung von Unternehmen ohne Fremdeinfluss - von Dr. Horst Werner
Stille Beteiligungen zwecks Kapitalerhöhung von privaten Anlegern zur Unternehmensfinanzierung sind grundsätzlich ohne Fremdeinfluss und ohne Nachschussverpflichtung für den Kapitalgeber. Die stille Beteiligung ist eine inner-gesellschaftsrechtliche Beteiligung an einem Unternehmen, über die der Kapitalgeber am Gewinn und meist auch am Verlust - aber nicht zwingend - des Beteiligungsunternehmens teilnimmt ( zur Instrumentalisierung der stillen Beteiligung ausführlich www.finanzierung-ohne-bank.de ). Je nach Ausgestaltung der stillen Beteiligung kann auch eine Teilhabe an den stillen Reserven und der Firmenwertentwicklung vorgesehen sein. Dem stillen Gesellschafter stehen grundsätzlich keine Mitgliedschaftsrechte in dem Beteiligungsunternehmen zu; er hat jedoch verschiedene Kontrollrechte. Für bestimmte Geschäftsführungsmaßnahmen kann ein Zustimmungserfordernis des stillen Gesellschafters vereinbart sein. Die stille Gesellschaft gibt es in...
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