Hinterbliebenenrente

Witwenrente – was ist das eigentlich und wer bekommt sie?

In einem unserer letzten Blogbeiträge „Voraus des verbliebenen Ehegatten – was ist das eigentlich?“ haben wir den gesetzlichen Voraus des längerlebenden Ehegatten erläutert. In diesem Blogbeitrag geht es im Zusammenhang mit dem Tod eines Ehepartners um die Hinterbliebenenrente, auch Witwen- oder Witwerrente und nachfolgend zur Vereinfachung lediglich „Witwenrente“ genannt. Der Tod des Ehepartners führt oft zu finanziellen Einbußen beim Längerlebenden. Durch die Witwenrente sollen diese Einbußen etwas abgefedert werden. Um aber überhaupt „in den Genuss“ der Witwenrente zu kommen, muss der verstorbene Ehegatte jedoch mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Dies ist bei Selbständigen oft nicht der Fall und im Einzelfall zu prüfen. Rente im Sterbevierteljahr Nach dem Tod des Ehepartners erhält der längerlebende Ehegatte in der Regel zunächst dessen gesetzliche Rente drei Monate lang...

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