GmbH-Reform

Ist die 1-Euro-GmbH ohne Wert?

„Billig-GmbH auf wackeligen Beinen“ heißt es bei den Auskunfteien und in der Presse, die diese Schlagzeile gern übernimmt. Dabei wird es übersehen, daß die Medien vor Einführung der 1-Euro-GmbH ganz andere Töne anschlugen und eine Anpassung und Entbürokratisierung des GmbH-Rechts forderten. Was ist denn jetzt eigentlich passiert? Bringt die Rechtsform der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), wie sie offiziell heißt, tatsächlich einen Nutzen für die Wirtschaft oder gar die Gesellschaft unseres Landes? Oder wollte man nur den ausländischen Limiteds den Wind aus den Segeln nehmen? Und ist eigentlich nichts passiert, nur daß es ein neues Gesetz gibt? Es wird wohl noch ein paar Jahre dauern, bis man den tatsächlichen Wert der neuen Gesellschaftsform für unser Land erkennen kann, denn es war klar, daß sich hier zunächst einmal ein Sammelbecken der „Gescheiterten“ auftun würde. Und so berichten auch die Auskunfteien...

GmbH-Reform: Wem bringt sie Vorteile?

Experte Markus Arendt erklärt in einem Video-Interview die Auswirkungen der neuen Rechtslage. München/Planegg 28.10.2008 – Am 1.11. fällt der Startschuss für das neue GmbH-Recht. Eine Jahrhundertreform, die nach Einschätzung von Rechtsanwalt Markus Arendt den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken wird. Der langjährige Berater und Mitherausgeber des Standardwerks „Die GmbH“ sieht die „Mini-GmbH“ als richtige Antwort auf die englische Limited: „Der Trend wird klar zur Unternehmergesellschaft gehen.“ Diese Unterform der GmbH sei die „ideale Rechtsform, um operativ am Markt zu beginnen.“ Doch nicht nur für Existenzgründer ergeben sich Vorteile. So herrsche jetzt endlich Klarheit, wie Gesellschafterdarlehen im Krisenfall behandelt werden. Bislang, so Arendt, hatten selbst Spezialisten Schwierigkeiten mit dem „heillosen Durcheinander“, ob diese Darlehen als Eigenkapital oder Fremdkapital zählten. Zukünftig gelten sie...

Bundesrat billigt GmbH-Reform

Göttingen, 24. September 2008 – Fast sechs Jahre wurde intensiv beraten. Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) gebilligt. Das Inkrafttreten der GmbH-Reform steht nun unmittelbar bevor. Drei wesentliche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der GmbH-Reform: Zum einen soll die Existenzgründung für junge Unternehmer erleichtert werden, zum anderen will sie den Gläubigerschutz verbessern - den Missbrauch von Gläubigerschutzvorschriften durch Gesellschafter im Insolvenzfall aber verhindern. Ein schwieriger Spagat. Triebfeder der Reform ist die erforderliche Stärkung der GmbH im Wettbewerb mit vergleichbaren Rechtsformen in Europa. Wichtigste Konkurrentin - die englische Limited Company, die zuletzt in Deutschland einen regelrechten Boom erlebte: Rund jede fünfte Unternehmensgründung erfolgte als „Limited“. Reformpläne konkret: Flexibilisierung...

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