Farbwahl

Schönheitsreparaturen im Mietrecht: Eine Klausel, die die Farbwahl einschränkt, ist unwirksam.

Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 23.9.2009, Az. VIII ZR 344/08) hält eine Klausel, die dem Mieter vorschreibt, in welcher Farbe er die Wohnung zu streichen hat, für unwirksam. Der Mieter braucht dann gar nicht zu renovieren. Er kann die Renovierung sogar vom Vermieter verlangen. Bundesgerichtshof aktuell: In einer Entscheidung vom 14.12.2010, VIII ZR 198/10 bestimmt der Bundesgerichtshof, dass eine Klausel, die den Mieter verpflichtet, die Wohnung „weiß gestrichen“ zurückzugeben, unwirksam ist. Der Mieter, so die mittlerweise gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung, darf bei Abgabe der Wohnung nicht in seiner Farbwahl nur auf eine Farbe beschränkt werden, auch nicht auf weiß. Denn dies würde ihm die Möglichkeit erschweren, während des Mietverhältnisses andere dezente Farben für seine Wohnung zu wählen. Sollte er die Wohnung etwa in dezenten Pastelltönen gestaltet haben, wäre er gezwungen, die Wohnung bei Übergabe komplett...

Harmonische Farben für die Wohnung (www.bilder-deko.de)

Farben bringen Stimmung in die Wohnung, doch bevor man selbst den Pinsel schwingt um seiner Wohnung einen neuen Anstrich zu verpassen, sollte man sich ein wenig mit Farben, ihrer Wirkung und Verträglichkeit beschäftigen. Die meisten Menschen erkennen zwar sehr zielsicher, ob ihnen eine Farbkombination zusagt oder nicht, aber aus dem Nichts eine harmonische Farbkombination zu entwickeln, fällt dann doch etwas schwerer. Ziemlich einfach kann man eine Farbharmonie schaffen, indem man sich für Abstufungen aus derselben Grundfarbe entscheidet, wie z.B. eine Kombination von Dunkelblau über Hellblau bis hin zu Weiß. Verschiedene Farben miteinander zu kombinieren ist hingegen schon schwieriger, denn manche Farbzusammenstellungen geben uns ein gutes Gefühl, machen uns fröhlich oder ruhig, andere hingegen können schon bald an den Nerven zerren. Als harmonisch empfindet der Mensch dabei die Farben, welche im Farbspektrum nahe beieinander liegen, wie...

25.01.2010: | | |

Farbwahlklausel gekippt, Mieterrechte gestärkt

Bisher war es in einer Vielzahl von Mietverträgen üblich, dass der Vermieter im Rahmen einer so genannten Farbwahlklausel festlegt, in welcher Farbe Fenster und Türen im Innenbereich gestrichen werden müssen. Der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) hat dieses Vorgehen jetzt für rechtswidrig erklärt und damit die Rechte von Mietern gestärkt. Das Immobilienportal www.myimmo.de berichtet über die Einzelheiten. Eine Wohnung mieten (http://www.myimmo.de/ratgeber/lexikon/wohnung-mieten) ist das eine, einen rechtsgültigen Mietvertrag ohne fragwürdige Klauseln zu unterschreiben das andere. Oftmals versuchen Vermieter im Rahmen rechtswidriger Klauseln ihren Mietern unzulässige Pflichten und Aufgaben aufzubürden. Eine solche Klausel hat der BGH in Karlsruhe jetzt kassiert. Geklagt hatte eine Berliner Vermieterin, die vor Gericht durchsetzen wollte, dass ihre Mieterin im Rahmen der üblichen Schönheitsreparaturen sämtliche Türblätter und...

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