Eilantrag

Psychotherapeuten legen Verfassungsbeschwerde gegen übertriebene Testpflicht ein

Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) hat heute Eilantrag gegen § 28b des Infektionsschutzgesetzes eingelegt. Der Psychotherapeuten-Verband hält es für verfassungswidrig, dass alle Beschäftigten und Besucher von Arzt- und Psychotherapeuten-Praxen seit gestern einen tagesaktuellen Antigentest vorlegen müssen - unabhängig davon, ob die Personen geimpft oder genesen sind. Diese Vorschriften wurden am 23.11.2021 mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz (IfSG) eingeführt. Schon jetzt zeichnet sich die Undurchführbarkeit der geforderten Maßnahmen ab. Das Deutsche Psychotherapeuten-Netzwerk (DPNW) vertritt die Meinung, dass die neue Testpflicht jeden Praxisbetreiber in seinen Grundrechten unangemessen einschränkt. Aus diesem Grunde hat das DPNW soeben Verfassungsbeschwerde mit Eilantrag gegen den § 28b des Infektionsschutzgesetzes eingelegt. Möglichkeiten zur Mitbeteiligung an der Verfassungsbeschwerde bietet der Verband...

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