Dr. Horst Werner GÖ

Partiarische Darlehen bzw. Gewinndarlehen BaFin-frei mit qualifizierter Nachrangklausel von Dr. Horst Werner GÖ erläutert

Das partiarische Darlehen zur bankenunabhängigen Unternehmensfinanzierung gewährt - so Dr. Horst Werner - neben einer festen Mindestverzinsung einen Gewinnbonus oder eine anteilige Gewinnbeteiligung ( ausführlich www.finanzierung-ohne-bank.de ); deshalb spricht man auch von "Gewinndarlehen" oder Gewinnbeteiligungs-Darlehen. Der partiarische Darlehensgeber des Unternehmen erhält für die Überlassung des Kapitals neben der festen Zinszahlung zusätzlich einen vertraglich definierten Anteil am Ertrag oder Umsatz des Unternehmens. Der Gewinnbonus ist also variabel und rein erfolgsabhängig. Wird kein Gewinn erzielt oder eine bestimmte Umsatzgrößenordnung nicht erreicht, gibt es auch keinen Gewinnanteil. Die variable Gewinnbeteiligung kann an verschiedene bilanzielle Ergebnisse angekoppelt und somit unterschiedlich definiert werden: es kann die Beteiligung am Gewinn vor oder nach Steuern sein, es kann die Beteiligung am Jahresüberschuss vor Abschreibung...

Gestaltung des Unternehmensgegenstandes ausserhalb des Anwendungsbereichs des Kapitalanlagegesetzbuches ( KAGB )

Unternehmen können ihren Unternehmensgegenstand abändern - so Dr. Horst Werner GÖ www.finanzierung-ohne-bank.de -, um außerhalb des Anwendungsbereichs des KAGB (= Kapitalanlagegesetzbuches ) zu sein und um keine Überraschung durch die BaFin mit der amtlichen Aufforderung zur Stellung eines Fondszulassungs-Antrages zu erleben. Die Unterscheidung von zulassungsbedürftigen Fonds nach dem KAGB zu den genehmigungsfreien, operativ tätigen Unternehmen ist nicht nur eine Frage von Rechtsformen oder des Kapitalpoolings. So ist die Abgrenzung von Fonds als Rechtsbegriff des neuen Fondsgesetzbuches zu den sonstigen Unternehmen gerade wegen der neuen, gesetzlichen Erlaubnispflicht durch die Kapitalmarktaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin von erheblicher Bedeutung. Mit dem neuen Kapitalanlagegesetzbuch ( KAGB ) über Investmentfonds ( OGAW – Investition in Wertpapiere ) und den sogen. AIF-Fonds ( Investition in wertpapierfreie...

Investor Relations als fortlaufende Geschäftskontakte zu Anlegern und Investoren mit Dr. Horst Werner, GÖ

Der Kapitalmarktberater Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) berichtet über Investor Relations als fortlaufende Geschäftskontakte zu Anlegern und Investoren. Diese Beziehung zwischen den Privatkapital aufnehmenden Unternehmen und seinen Kapitalgebern ist wie jede andere Geschäftsbeziehung pfleglich zu behandeln und stets aktiv zu gestalten. Der Anleger will sich im Allgemeinen gesagt „sympathisch behandelt und informiert fühlen“. Vor diesem Hintergrund bedeutet der Begriff "Investor relations" sinngemäß übersetzt lediglich "positive Anleger-Beziehung" mit aktuellen Informationen über das Beteiligungsunternehmen. Unter dem Begriff „Investor Relations“ ( = Investor-Unternehmer-Beziehung ) fasst man die Investoren-Beziehungen und die Kommunikation mit Anlegern zwischen Unternehmen und ihren Kapitalgebern zusammen. Eine derartige Investor-Relations-Beziehung besteht nicht nur bei börsennotierten Aktiengesellschaften,...

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