Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft

Online-Sportwetten ohne deutsche Lizenz nichtig? EuGH stärkt Chancen auf Rückzahlung der Verluste

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zur Rechtmäßigkeit von Online-Sportwetten ohne deutsche Lizenz verhandelt. Im Mittelpunkt steht, ob entsprechende Verträge als nichtig zu behandeln sind. Zwischen 2013 und Juli 2021 galt in Deutschland ein Lizenzsystem mit Erlaubnisvorbehalt. Zahlreiche Anbieter operierten gleichwohl ohne deutsche Lizenz und beriefen sich auf Genehmigungen aus anderen EU-Staaten, insbesondere Malta. Der EuGH befasst sich nun mit der Frage, ob das Fehlen einer deutschen Erlaubnis die Nichtigkeit von Wettverträgen begründet und ob sich Anbieter auf unionsrechtliche Dienstleistungsfreiheit berufen können, wenn das nationale Konzessionsverfahren - so der Vorwurf - unionsrechtswidrig ausgestaltet gewesen sein sollte. In der mündlichen Verhandlung traten die bekannten Spannungsverhältnisse offen zutage: Auf der einen Seite der Schutz von Spielern, die ohne verlässliche Aufsicht und ohne zentrale Schutzmechanismen wie Einsatzlimits...

EuGH-Generalanwalt stärkt Ansprüche geschädigter Online-Glücksspieler

Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof sieht Chancen, dass Verbraucher Verluste aus illegalem Online-Glücksspiel erfolgreich zurückfordern können. Zwischen 2012 und Juni 2021 galt in Deutschland bekanntlich - mit Ausnahme von Schleswig-Holstein - ein striktes Verbot von Online-Glücksspielen. Verträge, die Verbraucher in dieser Zeit mit Online-Anbietern ohne deutsche Lizenz abgeschlossen haben, waren damit nach deutschem Recht nichtig. Zahlreiche Oberlandesgerichte haben bereits entschieden, dass Spieler ihre Verluste zurückfordern können. Dennoch blieb eine europarechtliche Unsicherheit: War dieses Totalverbot mit der Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU vereinbar? Ein maltesisches Gericht, das sich mit Klagen gegen dort lizenzierte Anbieter wie Lottoland befasst, legte diese Frage dem Europäischen Gerichtshof vor. Nun hat Generalanwalt Nicholas Emiliou in der Rechtssache C-440/23 seine Einschätzung zu den Verteidigungsstrategien...

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