Deutsche Inkassostelle

Deutsche Inkassostelle GmbH – der Spezialist im Mengeninkasso

Neue Informationen rund um Inkassodienstleistungen Eschborn, im Januar 2008: Die DIS Deutsche Inkassostelle GmbH informiert auf einer neuen Webseite über allgemeine Fragen aus dem Inkassobereich. Unter der Adresse http://www.deutsche-inkassostelle-inkasso-information.de findet man ab sofort nützliche Informationen rund um Inkassodienstleistungen. Rund 7,3 Millionen Personen in Deutschland müssten als überschuldet gelten, teilte die Wirtschaftsauskunftsdatei Creditreform im November 2007 mit. Das Interesse an Themen wie Inkassorecht und Inkassodienstleistungen ist dementsprechend groß. Seit dem 16.05.2006 ist die DIS Deutsche Inkassostelle GmbH zugelassenes Inkassounternehmen am Amtsgericht Frankfurt a.M. nach dem in Deutschland geltenden Rechtsberatungsgesetz. Als Spezialist für Mengeninkasso stellt die Deutsche Inkassostelle ihr Fachwissen nun für eine breitere Öffentlichkeit online. Die Webseite gibt den Startschuss für ein Projekt der...

Deutsche Inkassostelle: Erfahrung mit aktuellem Rechtsberatungsgesetz mangelhaft

Deutsche Inkassostelle begrüßt Entwurf des neuen Rechtsdienstleistungsgesetzes Eschborn, im Dezember 2007: Die Deutsche Inkassostelle (DIS) urteilt positiv über den Gesetzesentwurfs der Bundesregierung zum Thema Rechtsberatung. Der Gesetzentwurf hat zum Ziel, auch so genannte Rechtsdienstleistungen durch Nicht-Anwälte zuzulassen. Für Inkassounternehmen wie die DIS Deutsche Inkassostelle GmbH wäre das neue Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung. Alle Berufsgruppen sollen Rechtsdienstleistungen als Nebendienstleistungen anbieten können. Davon betroffen sind beispielsweise die Beratung eines Architekten zu baurechtlichen Fragen. Ebenso soll die unentgeltliche Rechtsberatung unter Anleitung eines Volljuristen erlaubt werden. Mit diesem Zusatz würde für Organisationen wie Mietervereine, Verbraucherzentralen und Flüchtlingshilfeorganisationen die Möglichkeit zur altruistischen Rechtsberatung von Bedürftigen geschaffen. Das neue Gesetz...

Online Preisklarheit: Meinung von Deutscher Inkassostelle über Urteil des LG Bonn positiv

Online Preisklarheit: Meinung von Deutscher Inkassostelle über Urteil des LG Bonn positiv Aktuelles Urteil bestätigt „Zwei-Link-Rechtssprechung“ des BGH Eschborn, 16.08.2007: Die Deutsche Inkassostelle begrüßt das Urteil des Landesgerichts Bonn vom 10.04.2007 zum Thema Preisklarheit bei Geschäften im Internet. Es besagt, das ausreichende Preistransparenz im Online-Bereich durch Verlinkung zu den Endpreisen gegeben sei. Damit folgt das Landesgericht der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs zum Thema Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Online Angeboten. Der Bundesgerichtshof hat am 14.06.2006 entschieden, dass es zur Verbraucher- und Preisinformation genügt, gut sichtbare Links zu den AGB und Vertragsbedingungen auf der Webseite zu platzieren. Die Internetnutzer seien mit solchen Links vertraut und es kann ihnen durchaus zugetraut werden, sich mittels solcher Links zu informieren. Die Vertragsbedingungen werden durch das Anklicken...

DIS Deutsche Inkassostelle GmbH sieht BGH Urteil kritisch

„Keine Versagung der Restschuldbefreiung von Amts wegen“ Eschborn, 25.10.2007: Eine neuerliche Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) zum Thema Restschuldbefreiung (Urteil des BGH vom 8.2.07, IX ZB 88/06) sorgt für harsche Kritik in der Insolvenz-Branche. Die DIS Deutsche Inkassostelle GmbH sieht das Urteil kritisch, da die Zielvorgabe des Gesetzgebers, dass der Schuldner dem Gläubiger zur Abtragung der Schuld redlich entgegenarbeitet, so nicht gefördert wird. Der Leitsatz des BGH Urteils besagt: „Das Insolvenzgericht darf die Entscheidung über die Versagung der Restschuldbefreiung nicht von Amts wegen auf andere als die...

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