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Deutsche Inkassostelle GmbH – der Spezialist im Mengeninkasso

Neue Informationen rund um Inkassodienstleistungen Eschborn, im Januar 2008: Die DIS Deutsche Inkassostelle GmbH informiert auf einer neuen Webseite über allgemeine Fragen aus dem Inkassobereich. Unter der Adresse http://www.deutsche-inkassostelle-inkasso-information.de findet man ab sofort nützliche Informationen rund um Inkassodienstleistungen. Rund 7,3 Millionen Personen in Deutschland müssten als überschuldet gelten, teilte die Wirtschaftsauskunftsdatei Creditreform im November 2007 mit. Das Interesse an Themen wie Inkassorecht und Inkassodienstleistungen ist dementsprechend groß. Seit dem 16.05.2006 ist die DIS Deutsche Inkassostelle GmbH zugelassenes Inkassounternehmen am Amtsgericht Frankfurt a.M. nach dem in Deutschland geltenden Rechtsberatungsgesetz. Als Spezialist für Mengeninkasso stellt die Deutsche Inkassostelle ihr Fachwissen nun für eine breitere Öffentlichkeit online. Die Webseite gibt den Startschuss für ein Projekt der...

DIS Deutsche Inkassostelle GmbH sieht BGH Urteil kritisch

„Keine Versagung der Restschuldbefreiung von Amts wegen“ Eschborn, 25.10.2007: Eine neuerliche Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) zum Thema Restschuldbefreiung (Urteil des BGH vom 8.2.07, IX ZB 88/06) sorgt für harsche Kritik in der Insolvenz-Branche. Die DIS Deutsche Inkassostelle GmbH sieht das Urteil kritisch, da die Zielvorgabe des Gesetzgebers, dass der Schuldner dem Gläubiger zur Abtragung der Schuld redlich entgegenarbeitet, so nicht gefördert wird. Der Leitsatz des BGH Urteils besagt: „Das Insolvenzgericht darf die Entscheidung über die Versagung der Restschuldbefreiung nicht von Amts wegen auf andere als die vom Antragsteller geltend gemachten Versagungsgründe stützen“. Im konkreten Fall hatten die Gläubiger einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt, da die Schuldnerin ihre Einkünfte nur lückenhaft angab. Zwei Vorinstanzen begründeten die Annahme des Antrags allerdings darauf, dass die Schuldnerin...

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