CGZP

Sozialgericht Magdeburg stärkt Rechte von CGZP-Anwendern

Das Sozialgericht Magdeburg hat mit Beschluss vom 07.05.2012 (Az.: S 12 R 192/12 ER) die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs eines Personaldienstleisters gegen einen Beitragsbescheid der DRV Bund in Höhe von ca. 72.000,- € wiederhergestellt. Das betroffene Unternehmen war zunächst am 01. und 02. Dezember 2010 von der DRV für den Zeitraum Dezember 2005 bis Dezember 2009 geprüft worden. Mit Bescheid vom 28.12.2010 wurde lediglich eine geringe Nachzahlung von ca. 800,- € gefordert. Jedoch erging dieser Bescheid mit dem Hinweis, dass die Tarifunfähigkeit der CGZP dabei noch nicht berücksichtigt worden sei und insofern ein weiterer Bescheid ergehen werde. Dazu erfolgte dann an 4 Tagen eine weitere Prüfung in der Zeit vom 28. November 2011 bis 12. Januar 2012. Es erging dann ein Bescheid vom 19. Januar 2012 über einen Betrag von ca. 72.000,--€ aufgrund der Tarifunfähigkeit der CGZP auf Basis einer Schätzung. Das Sozialgericht...

Rückwirkende Lohnansprüche von Zeitarbeitern wegen fehlender Tariffähigkeit der CGZP

Zeitarbeiter, die von einer Zeitarbeitsfirma bei einem anderen Unternehmen zur Arbeit „ausgeliehen“ werden, müssen grundsätzlich denselben Lohn erhalten, wie die Stammbelegschaft. Hiervon gibt es eine weitverbreitete Ausnahme. Die Löhne der Zeitarbeiter können durch einen Tarifvertrag geregelt sein, der niedrigere Löhne bestimmt. Der Arbeitsvertrag der Zeitarbeiter muss auf einen solchen Tarifvertrag Bezug nehmen. Bekannt ist, dass es ein Tarifwerk der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) gibt, der sich in der Vergangenheit durch besonders niedrige Stundenlöhne ausgezeichnet hat. Mit aktuellem Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist die Tariffähigkeit der CGZP grundsätzlich verneint worden. Das bedeutet, dass zahlreiche Arbeitsverträge von Zeitarbeitern auf unwirksame Tarifverträge verweisen. Das wiederum eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit zu Forderungen eines höheren...

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