BaFin-Prospekte Finanzierungen am Kapitalmarkt

BaFin-Prospekte sind für Finanzierungsgelder vom Kapitalmarkt nicht erforderlich - von Dr. jur. Horst Werner

Nur öffentliche Angebote von Kapitalanlagen und Finanzierungsinstrumenten sind BaFin-prospektpflichtig. Was als öffentliches Angebot gilt, ist gesetzlich geregelt. Als öffentlich gilt nur, was so, wie es beworben wird, als Angebnot angenommen werden kann, so Dr. Werner Financial Service AG ( www.eigenkapitalbeschaffung.de ) . Kapitalmarktorientierte Finanzierungen bedürfen deshalb keineswegs immer eines BaFin-Prospekts, der nur unnötig teuer und bürokratrisch ist. Ohne Prospekt muss kein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz oder die Prospektgesetze vorliegen, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Das Gesetz über Vermögensanlagen ( VermAnlG ) bietet zur Kapitalbeschaffung zahlreiche Bereichsausnahmen von der gesetzlichen Prospektpflicht, die nur unnötig teuer im fünfstelligen Eurobereich liegt, so der Kapitalmarktfachmann. BaFin-Prospekte erfordern einen Umfang von einhundert (100) Seiten und mehr mit Erstellungskosten...

Inhalt abgleichen