Anwalt Filesharing

BGH lehnt Haftung der Eltern für Filesharing eines Kindes ab!

Der BGH hat in seinem Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 nun endlich entschieden, dass Eltern für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder im Internet nicht haften, wenn sie ihnen die Nutzung von Tauschbörsen (Filesharing) nachweislich verboten haben. Der BGH legt dar, dass eine darüberhinausgehende Kontrolle der Internetnutzung des Kindes grundsätzlich nicht erforderlich ist. Welche Belehrungspflichten haben also die Eltern? Eltern müssen ihre Kinder „schlicht“ darüber belehren, dass sie keine Tauschbörsen nutzen dürfen. Eine weitere Kontrolle, zum Beispiel der installierten Programme, verlangt der BGH nicht. Im Fall eines Prozesses müssen die Eltern glaubhaft darlegen können, dass sie ihr Kind ausreichend belehrt haben. Zur Beweissicherheit empfehlen wir allerdings Eltern, deren Kinder Zugang zum PC und zum Internet haben, vorsorglich eine schriftliche Vereinbarung mit dem Kind zu treffen, oder die Belehrung...

Urheberrechtliche Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte, München

Nach wie vor werden durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte angebliche Urheberrechtsverletzungen durch Up- und Download geschützter Werke über Tauschbörsen abgemahnt. Aktuell geht es um das Filmwerk „Iron Man II“. Neben der üblichen Forderung zur Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 956 EUR verlangt. Der aktuelle Fall weist keine untypischen Besonderheiten auf. Deshalb sind meine Hinweise auch allgemein gehalten. Das Abmahnschreiben Ganz allgemein ist festzustellen, dass Abmahnschreiben meist nicht nur inhaltlich einem bestimmten Muster folgen: Zunächst wird der juristische Laie allein schon auf die üblicherweise schwer verständliche Juristensprache und die Länge eines solchen Schreibens mit Erschrecken reagieren. Der möglicherweise zusätzlich enthaltene Hinweis auf die Strafbarkeit des unerlaubten...

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