Abmahnung Filesharing

Filesharing – FREIHOF Rechtsanwälte setzen sich erfolgreich gegen eine Klage von Waldorf Frommer durch

Das Amtsgericht München weist Klage der Tele München Fernseh GmbH vertreten durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Ansprüchen aus einer Abmahnung wegen Filesharings ab Freihof Rechtsanwälte erstreiten positives Urteil am Amtsgericht München in einem Filesharingverfahren für einen Mandanten. Geklagt hat die Tele München Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft., vertreten durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte. Gegenstand der Klage war ein angeblicher Tausch des Film "Shutter Island". Die Abmahnung datierte aus dem Jahr 2010. Unser Mandant war Beklagter und Anschlussinhaber der Internetverbindung, wobei mehrere volljährige Kinder zum streitgegenständlichen Zeitpunkt im Haushalt wohnten, den Computer mit Internetverbindung nutzten und anwesend waren. Die Klägerin beantragte einen angemessenen Schadesersatz in Höhe von 600,00 € sowie 406,00 € Aufwendungsersatz für Abmahnkosten. Das Gericht sah die sekundäre Darlegungslast...

BGH lehnt Haftung der Eltern für Filesharing eines Kindes ab!

Der BGH hat in seinem Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 nun endlich entschieden, dass Eltern für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder im Internet nicht haften, wenn sie ihnen die Nutzung von Tauschbörsen (Filesharing) nachweislich verboten haben. Der BGH legt dar, dass eine darüberhinausgehende Kontrolle der Internetnutzung des Kindes grundsätzlich nicht erforderlich ist. Welche Belehrungspflichten haben also die Eltern? Eltern müssen ihre Kinder „schlicht“ darüber belehren, dass sie keine Tauschbörsen nutzen dürfen. Eine weitere Kontrolle, zum Beispiel der installierten Programme, verlangt der BGH nicht. Im Fall eines Prozesses müssen die Eltern glaubhaft darlegen können, dass sie ihr Kind ausreichend belehrt haben. Zur Beweissicherheit empfehlen wir allerdings Eltern, deren Kinder Zugang zum PC und zum Internet haben, vorsorglich eine schriftliche Vereinbarung mit dem Kind zu treffen, oder die Belehrung...

Eine Filesharing Abmahnung erhalten?

Wer eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten hat, sollte Ruhe bewahren. Wer plötzlich im Briefkasten eine Filesharing Abmahnung z.B. der Fareds Rechtsanwälte im Auftrag der Elegant Angel Productions in Bezug auf das Werk Performers of the Year findet, der hat nicht immer gleich eine Erklärung dafür, wie es eigentlich zu dieser angeblichen Urheberrechtsverletzung kommen konnte. Der Anschlussinhaber ist jetzt zunächst aufgefordert, innerhalb einer vom Abmahner (meist sehr kurz) gesetzten Frist eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Viele Betroffene meinen, eine solche Unterlassungserklärung überhaupt nicht abgeben zu müssen, weil man den Download gar nicht selbst vorgenommen hat. Dies ist absolut falsch und die Nichtabgabe einer auch modifizierten Unterlassungserklärung kann schnell zu einer Kostenfalle werden. Leider ist vielen Anschlussinhabern unbekannt, dass die Unterlassungsansprüche verschuldensunabhängig...

Information über Risiken des Filesharing - Haftung der Erziehungsberechtigten

Ca. 700.000 Filesharing-Abmahnungen werden in Deutschland alljährlich durch die Inhaber der Rechte ausgesprochen. Ende 2011 ließ die "Abmahn-Kanzlei" Urmann & Collegen aus Regensburg verlautbaren, dass sie Forderungen über 90 Mio. Euro aus Abmahnungen an Inkassounternehmen u. ä. zum Verkauf freigab. Das Amtsgericht München warnte im November 2011 in einer Pressemeldung vor der Beteiligung an Film- und Musiktauschbörsen. Seinerzeit wären bereits mehr als 1.400 Klagen gegenwärtig, weitere wären angekündigt, so das Amtsgericht München im Jahr 2011. Immer wieder sind die Empfänger von urheberrechtlichen Abmahnungen total fassungslos,...

Urheberrechtliche Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte, München

Nach wie vor werden durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte angebliche Urheberrechtsverletzungen durch Up- und Download geschützter Werke über Tauschbörsen abgemahnt. Aktuell geht es um das Filmwerk „Iron Man II“. Neben der üblichen Forderung zur Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 956 EUR verlangt. Der aktuelle Fall weist keine untypischen Besonderheiten auf. Deshalb sind meine Hinweise auch allgemein gehalten. Das Abmahnschreiben Ganz allgemein ist festzustellen, dass Abmahnschreiben meist nicht...

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