1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)

Die Kapitalmarktaufsicht ordnet gegenüber einer GmbH ein Neukundenverbot an und bestellt Sonderbeauftragten

Die Finanzmarktaufsicht bzw. die Kapitalmarktaufsicht in Deutschland betrifft die Staatsaufsicht über Marktteilnehmer des Kapitalmarktes und des Bankwesens. Diese Aufsicht wird ausgeübt von der Bundesanstalt für Finandienstleistungsaufsicht ( BaFin ) und der deutschen Bundesbank. Die Kapitalmarktaufsicht hat durch die Bafin im August 2022 gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) gegenüber einer GmbH angeordnet, Maßnahmen zu ergreifen, um die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherzustellen und den geldwäscherechtlichen Verpflichtungen vollumfänglich nachzukommen. Gleichzeitig hat die BaFin gegenüber der GmbH ein Neukundenverbot angeordnet. Dieses Verbot betrifft nicht das laufende und neue Geschäft mit Bestandskunden. Im August 2022 hat die BaFin einen Sonderbeauftragten bestellt, um die Umsetzung der angeordneten Maßnahmen zu überwachen. Der Sonderbeauftragte berichtet der BaFin kontinuierlich über...

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