öffentliche Angebot von Finanzinstrumenten
17.10.2024: Wirtschaft | BaFin-Prospektpflicht | Dr. jur. Horst Werner | Dr. Werner Financial Service AG | Finanzinstrumente | Kreditwesengesetz | öffentliche Angebot von Finanzinstrumenten | § 2 Nr. 4 des Wertpapierprospektgesetzes
Pressetext verfasst von HorstWerner am Do, 2024-10-17 10:20.
Das öffentliche Angebot von Finanzinstrumenten ist Bedingung für eine Prospektpflicht - von Dr. jur. Horst Werner
Ohne öffentliches Angebot besteht keine BaFin-Prospektpflicht, so Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Was also ist ein "öffentliches Angebot" ? Die Anwendungsbereiche über die BaFin-Prospektpflicht haben gem. § 1 Abs. 1 des Vermögensanlagengesetzes ( VermAnlG ) und gem. § 2 Nr. 4 des Wertpapierprospektgesetzes ( WpPG ) ein „öffentliches Angebot“ von Finanzinstrumenten in der Form von nicht wertpapierverbrieften Vermögensanlagen oder als Wertpapiere zur Voraussetzung. Dann könnte z.B. eine in Bekanntenkreisen angebotene Kapitalanlage ( = "Family-and-friends-Platzierung" ), die nicht auf dem "offenen Markt" erscheint, ohne Volumenbegrenzung BaFin-prospektfrei sein. Es stellt sich also die Frage, was ein „öffentliches Angebot“ ist, damit die Prospektgesetze überhaupt zur Anwendung kommen. In § 2 Nr. 4 des Wertpapierprospektgesetzes gibt es eine Legaldefinition des Rechtsbegriffs "öffentliches Angebot":
„Ein...
» Anmelden oder registrieren um Kommentare einzutragen - 4925 Zeichen in dieser Pressemeldung