§ 109 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)

Fehlerbekanntmachungen für einen falschen Bilanz-Lagebericht mit Bezug auf ein vergangenes Geschäftsjahr

Die Kapitalmarktaufsicht hat im Zuge ihrer gesetzlicher Prüfungsaufgaben festgestellt, dass der Lagebericht für ein Beteiligungsdunternehmen gemäß § 109 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) fehlerhaft ist. In Bilanzkontrollverfahren prüft die Kapitalmarktaufsicht die Rechtmäßigkeit von Jahresabschlüssen oder Konzernabschlüssen mit den zugehörigen Konzern-Lageberichten. Die Bekanntmachung erfolgt nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG. Der Geschäftsverlauf und die Lage der Gesellschaft wurden nicht hinreichend dargestellt, weil nicht benannt wurde, dass die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft durch die Arbeiten an der Übernahme und die Finanzierung der operativen Tätigkeit einer bilanziell überschuldeten, nicht börsennotierten Gesellschaft auch den Einstieg in die Solarbranche umfasste. Vielmehr stellte sich die Gesellschaft lediglich als einen Börsenmantel dar, der nach operativem Geschäft Ausschau hält. Sie beschrieb sich...

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