GEZ führt im März “Rasterfahndung” durch

Ab dem 1. Januar 2013 wurde die ehemalige GEZ- Gebühr durch die sogenannte “Haushaltsabgabe” ersetzt.

Jetzt wurde bekannt, dass die GEZ am 3. März 2013 eine spektakuläre Aktion plant.

Dann werden insgesamt 69 Millionen Adressen abgeglichen.

Das Besondere dabei ist, dass die Deutschen machtlos dagegen sind, weil der Abgleich direkt in Zusammenarbeit mit den Einwohnermeldeämtern erfolgt. Daraufhin werden auch diejenigen angeschrieben, die sich bislang “vor der Zahlung gedrückt” haben. (ca. 4 Millionen deutsche Haushalte).

Wer dann immer noch nicht zahlen möchte, muss mit extrem harten Maßnahmen rechnen.

“Für die Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren nutzt die GEZ alle zur Verfügung stehenden Vollstreckungsmaßnahmen”.

So ein Sprecher der GEZ.

Ermano Geuer, Jurist an der Universität Passau, zeigt einen Weg auf, den Gebühren zu entkommen. Er rät unwilligen Zahlern zum Rechtsweg. Der wird dann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht behandelt. Hier sollte man der Klage beifügen, dass man eine Verfassungswidrigkeit vermutet.

Das könnte bewirken, dass die Klage gleich nach Karlsruhe verwiesen wird. Auch sollten Kläger aufschiebende Wirkung beantragen. Das bedeutet, dass man vorerst nicht zahlen muss.


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