SCHUFA versteckt im Internet kostenfreie Auskunft

Die Verbraucherzentrale Sachsen weist darauf hin, dass die Schufa (Wiesbaden ) die Möglichkeit einer kostenfreien Auskunft gemäß § 34 BDSG auf ihrer Internetpräsenz nur mangelhaft kennzeichnet.

Die Schufa wirbt in erster Linie mit kostenpflichtigen Auskünften (18,50 € ).

Dabei enthält die kostenfreie Variante meist alle wesentlichen Daten.

Dazu gehören die Wahrscheinlichkeitswerte und eine Auflistung der gemeldeten Telefon- und Mobilfunkverträge, Girokonten, Kredite, Kreditkarten und den Schufa Basisscore.

Die kostenfreie Auskunft verbirgt sich hinter der Bezeichnung “Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz”. Sie ist erst über mehrere Klicks unter dem Button “Auskünfte” oder “Produkte” zu finden.

Seit dem 01. April 2010 ist der Rechtsanspruch der Bürger auf eine jährliche kostenfreie Auskunft im § 34 Bundesdatenschutzgesetz geregelt.

Es wird Verbrauchern immer wieder geraten, dieses Informationsrecht zu nutzen. Hintergrund dafür ist unter anderem, dass auf diese Weise festgestellt werden kann, ob die gespeicherten persönlichen Daten korrekt sind.

In der Vergangenheit hat sich immer wieder gezeigt, dass nicht selten fehlerhafte Daten verarbeitet worden sind. Und das kann für Verbraucher im Alltag erhebliche Konsequenzen haben – beispielsweise beim Bestellen im Versandhandel, beim Abschluss eines Handyvertrages oder bei Kreditvertragsverhandlungen.

Sehen Sie sich dazu folgenden Filmbericht an.
http://www.konsumer.info/?p=24356


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