Mit Smartphones in die Abofallen

Mit Smartphone-Abofallen wird Kasse gemacht.

Mit dem für Verbraucher intransparenten WAP-Billing-Prozess ziehen dubiose Content-Anbieter Kleinbeträge für „Mehrwertdienste“ im Abonnement ein – über die Mobilfunkrechnung des Netzanbieters. Die Masche ist nicht mehr neu. Sie funktioniert aber nach wie vor, weil die Mobilfunkanbieter ihre Kunden unzureichend schützen.

Reden sie vom Bezahlen digitaler Inhalte mit dem Smartphone, geraten die Mobilfunkanbieter stets ins Schwärmen. Kinderleicht sei das, und so ganz ohne Medienbruch zu erledigen. Der Kunde muss keine Kreditkarte zücken, die Beträge zieht der Inhalteanbieter über die nächste Mobilfunkrechnung ein. Dass den Netzbetreibern diese Methode gefällt, liegt auf der Hand: Sie fungieren als Inkassodienste und verdienen über sogenannte Factoring-Provisionen fleißig mit.

Über den einfachen Fingertipp auf Werbebanner in manchen Smartphone-Apps gelangen Nutzer zu teils dubiosen Inhaltsangeboten.

Abzocksperre- Drittanbietersperre:

Zum Schutz vor Abofallen bieten Telekom und Vodafone seit Längerem an, das Inkasso für Dritte komplett oder teilweise zu unterbinden. Auf vielfachen Kundenprotest in den eigenen Supportforen hin zog im September 2011 O2 nach. Die sogenannte Drittanbietersperre lässt sich per Anruf bei der Hotline aktivieren.

E-Plus ermöglicht lediglich, einzelne, namentlich bekannte Drittanbieter fürs Inkasso zu sperren.

Die vielen Reseller wie Congstar, debitel, klarmobil oder Base handhaben die Sperre unterschiedlich.
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