EU-Kommission, Freistaat Bayern und BRD verstoßen seit Jahren wohlwissend gegen EU-Richtlinie

Die EU-Kommission unter Leitung von Herrn Günter Verheugen, der Freistaat Bayern und die BRD verstoßen seit Jahren gegen eine geltende EU-Richtlinie, um offenkundig nationale deutsche politische und auch wirtschaftliche Interessen zum Nachteil der anderen EU-Mitgliedsstaaten zu schützen

Am 16.05.2009 berichtete die Tageszeitung „Münchner Merkur“ über den Fall „effecto“ mit dem Titel „Langer Atem im Kampf um bessere Inhalierhilfe“ in seiner Printausgabe. Interessierte Leser und Medien können diesen Bericht in der Anlage einsehen oder direkt online unter http://www.merkur-online.de/nachrichten/bayern/mm-langer-atem-kampf-bess... einsehen.

Primärer Auslöser des Skandals war, dass die EU-Kommission, der Freistaat Bayern und die Bundesrepublik Deutschland (BRD) seit 1997 gegen die geltende europäische Richtlinie 93/42/EWG, eigenen Dienstvorschriften und Rechtsprechung des EuGH verstoßen, um offenkundig gravierendste Versäumnisse und Verstöße zu kaschieren und ferner rein deutsche nationale politische Interessen und wirtschaftliche Interessen der pharmazeutischen Industrie zu schützen.

In diesem Zusammenhang ist beim Petitionsausschuss des EU-Parlamentes seit letztem Jahr die Petition Nr. 0473/2008 der atmed AG anhängig, die nach der Sommerpause im Petitionsausschuss auf der Tagesordnung behandelt werden soll. Die atmed AG möchte mit der Petition erreichen, dass der Petitionsausschuss dem EU-Parlament eine Klage gegen die EU-Kommission wegen der massiven Verstöße empfiehlt, da für die atmed AG in diesem Fall keine direkte Klagemöglichkeit vor dem EuGH besteht. Dem EU-Parlament steht diese Möglichkeit jedoch zu, um hierdurch der Öffentlichkeit im Rahmen der vielgepriesenen „angeblichen“ Transparenz zu dokumentieren, dass derartige Missstände und Rechtsverstöße in der Verwaltung nicht toleriert werden. Insofern geht es auch um die Frage einer Glaubwürdigkeit der EU-Kommission und des EU-Parlamentes, gerade im Hinblick auf die kommenden Europawahlen am 07. Juni 2009.

Die EU-Kommission hat erst nach einer langen Wartezeit Stellung zu den Vorwürfen
in der Petition der atmed AG genommen, was den Verdacht nährt, dass der deutsche EU-Kommissar Günter Verheugen bis zu seinem offiziellen Abgang im Herbst diesen Jahres politisch geschützt werden sollte, um hierdurch eine frühere Enthüllung vor den kommenden Europawahlen und Bundestagswahlen tunlichst zu vermeiden. Weiterhin ist bekannt, dass sich CDU und SPD schon seit weit über einem Jahr darum streiten, wer Anspruch auf den Posten eines Nachfolgers für Herrn Günter Verheugen hat.

In ihrer Stellungname vom 20.03.2009 versuchte die EU-Kommission mit Lügen und einer Tatsachenverdrehung gegenüber dem Petitionsausschuss zu begründen, warum sie gegen die BRD kein Vertragsverletzungsverfahren einleitete und auch keine Veranlassung für die Durchführung eines dringend gebotenen Schutzklauselverfahren nach der europäischen Richtlinie 93/42/EWG sah, obwohl dies der EuGH nach seiner Rechtsprechung (EuGH-Urteil vom 14.06.2007, C-6/ 05) zwingend vorschreibt, sofern Verbotsmaßnahmen nach Artikel 8 der Richtline 93/42/EWG für CE-gekennzeichnete Medizinprodukte, wie z.B. den „effecto“, im Raum stehen oder ausgesprochen wurden.

Die Hauptbegründung der EU-Kommission zur Rechtfertigung ihrer jahrelangen Untätigkeit gegenüber dem Petitionsausschuss war, dass die Verbotsverfügung der Regierung von Oberbayern vom Mai 2005 für das Medizinprodukt „effecto“ angeblich nicht nach Artikel 8 der Richtlinie 93/42/EWG ausgesprochen worden wäre und daher keine Legimitation zum Eingreifen bestand. Die atmed AG kann anhand der Verbotsverfügung für ihr CE-gekennzeichnetes Medizinprodukt „effecto“ nachweisen, dass das Vertriebsverbot nach § 28 MPG (analog Artikel 8 der Richtlinie 93/42/EWG) von der Regierung von Oberbayern ausgesprochen wurde.

Somit steht fest, dass die EU-Kommission den Petitionsausschuss in ihrer offiziellen Stellungnahme vom 20.03.2009 „dreist“ belogen hat, um offenkundig gravierendste Versäumnisse zu kaschieren. Die atmed AG hat den Petitionsausschuss über die Lügen der EU-Kommission vor Wochen schon informiert, sowie diesem dementsprechendes Beweismaterial vorgelegt.

Über den Fall „effecto“ soll am Freitag, den 29.05.2009, von 17.35 – 18.00 Uhr in der Sendung „Abendschau“ des Bayerischen Fernsehens berichtet werden.

Kontaktdaten:

atmed AG
Reichenhaller Str. 3
D-83451 Piding
Telefon: (+0049) 08651-718809
Telefax: (+0049) 08651-690293
Homepage: www.effecto.info
E-Mail: contact@effecto.info

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