Bundesverfassungsgericht kippt Kürzung der Pendlerpauschale

Berufspendler können wieder aufatmen, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am 09.12.08 die Kürzung der Pendlerpauschale, in ihrer derzeitigen Form, für verfassungswidrig erklärt. Zu verdanken ist dies unter anderem einem IT-Angestellten aus Oldenburg, sowie einem Bäckermeister aus Baden-Württemberg, die wie sich nun herausgestellt hat, erfolgreich dagegen geklagt haben. Der Finanzminister kündigte darauf die Rückkehr zur vollen Pendlerpauschale an. Dies gilt auch rückwirkend für 2007. Ab dem ersten Kilometer können wieder 30 Cent pro Kilometer abgerechnet werden und dies bis zu einer Obergrenze von 4.800 Euro jährlich.

Wir von PRO Erfurt PRO Thüringen begrüssen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, welches den unzähligen Berufspendlern in Deutschland damit ein schönes Vorweihnachtsgeschenk machte. Einziger Wehrmutstropfen ist, dass diese Regelung nur bis Ende 2009 bestand haben soll. Was dies bedeutet dürfte schon jedem vorher klar sein. Die geplanten Kürzungen werden, wenn auch etwas umformuliert, spätestens 2010 Realität werden. Aber immerhin ist Zeit gewonnen und ein Fünkchen Hoffnung besteht, dass das Oberste Gericht auch dann im Sinne der Bürger entscheiden wird. Mögen die Richter ihr Urteil weise fällen.


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