wasserführende Kamine

Grillen – Des einen Freud, des anderen Leid – aktuelle Rechtssprechung

München, den 07.07.2011; Des Deutschen liebste Hobbys: Grillen und Streiten! Kaum ein Volk bringt so viele Fälle von Nachbarschaftsstreitigkeiten vor die Gerichte wie die Deutschen. Hinzu kommt die deutsche Leidenschaft für das sommerliche Grillvergnügen und im Ergebnis findet sich in der deutschen Rechtssprechung stets eine Vielzahl von aktuellen Urteilen zum Thema Grillen. Das Feuerdepot hat die wichtigsten Urteile zusammengestellt, um den friedlichen Grillabend mit ihrem Weber Grill sicher zu stellen. Abstand zum Grillplatz Nach Ansicht eines Berliner Gerichts reicht ein Abstand von 150 Metern zwischen einem öffentlichen Grillplatz und einer Wohnanlage aus, damit kein Grund für eine Belästigung gegeben ist. Das Gericht sah keinen Anlass den Grillplatz zu schließen, wobei im vorliegenden Fall noch begünstigend hinzu kam, dass der Platz zweimal wöchentlich gereinigt wurde. Die Anwohner hatten die beantragte Schließung mit einer...

Kaminofen- und Pelletofen Besitzer haben nun die Qual der Wahl! Das Kehrmonopol fällt!

München, den 05.11.2010 Ab dem Jahr 2013 wird es in Deutschland kein Kehrmonopol mehr geben. Bisher war Deutschland in Bezirke eingeteilt, welche die Schornsteinfeger unter sich aufgeteilt hatten. Jeder Schornsteinfeger war in seinem Bezirk dafür zuständig und verantwortlich, dass alle Heizungen, Kamine und Feuerstätten regelmäßig überprüft wurden. Für Hauseigentümer und Kaminofen-Besitzer war diese Regelung bequem, da der Schornsteinfeger selbständig an die vorgeschriebenen Kontrollen erinnerte. Auf Anregung der europäischen Kommission wurde dieses Verfahren jedoch gekippt, damit auch der Schornsteinfegermarkt sich dem Wettbewerb stellen muss. Kaminofen-Besitzer brauchen jetzt einen Feuerstättenbescheid Die Verantwortung für die Kontrolle von Schornstein, Kamin und Heizung geht nunmehr auf den einzelnen Hausbesitzer über. Dieser ist frei, sich selbst den Schornsteinfeger seiner Wahl auszusuchen. Damit ein Hauseigentümer dies...

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