vermietershop

Modernisierung ankündigen gemäß § 555c BGB (neu, MietRÄndG) – Neues YouTube-Video-Tutorial erschienen

Das neue Mietrechtsänderungsgesetz hat neue Spielregeln aufgestellt für die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen bei vermieteten Wohnungen. Die wichtigsten Änderungen betreffen u.a. die Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen. So wurde im BGB der bisherige § 554 BGB (Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen) ersetzt durch das neue Kapitel 1a: „Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen“ und dort ist in § 555c BGB neu geregelt, wie Modernisierungsmaßnahmen nun anzukündigen sind. Was bei der Modernisierungsankündigung zu beachten ist, ist in einem neuen YouTube-Ratgeber-Video unter http://www.mietrecht2013.de ausführlich dargestellt. Dabei gilt: Der Vermieter muss grob zwei Arten von Modernisierungsmaßnahmen unterscheiden: Erstens: sogenannte kleinere, unerhebliche Bagatellmaßnahmen, die nur mit unerheblichen Einwirkungen auf die vermieteten Räume und nur zu einer unerheblichen Mieterhöhung führen,...

Neue Waffen gegen Mietnomaden!? Alles Wichtige zum neuen Mietrechtsänderungsgesetz in 7 Youtube-Videos

Das neue Mietrechtsänderungsgesetz (MietRÄndG) ist zum 01.05.2013 in Kraft getreten und stellt dem Vermieter neue (Rechts-)Mittel gegen Mietbetrüger und Mietnomaden zur Verfügung. Die vier wichtigsten Änderungen hierzu sind: Sicherungsanordnung (§ 283a ZPO), Räumungsverfügung (§ 940a ZPO), Beschränkter Vollstreckungsauftrag (§ 885a ZPO), Fristlose Kündigung gemäß § 569 Abs. 2a BGB wegen Nichtzahlung der Kaution zu Mietbeginn. Ob dies wirksame Waffen gegen Mietbetrüger sind, muss die Praxis erweisen. Bei der Sicherungsanordung und der Räumungsverfügung wurde bereits im Gesetzgebungsverfahren von Rechtsexperten die ...

Inhalt abgleichen