unerlaubte Bankgeschäfte

Kapitalmarktaufsicht ermittelt wegen unerlaubter Bankgeschäfte ohne Zulassung gem. § 32 KWG

Die Kapitalmarktaufischt stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die benannte GmbH keine Erlaubnis nach § 32 KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Ferner wird klargestellt, dass die Nordic Financial Services, mit Sitz in New York und mit einer Niederlassung in Stockholm gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften in Deutschland oder zum Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Der BaFin liegen Informationen vor, wonach der erstgenannten Gesellschaft auf der Grundlage eines „Flat-Vertrags“ Gelder interessierter Anlegerinnen und Anleger entgegennimmt, deren unbedingte Rückzahlung sie verspricht. Tatsachen rechtfertigen daher die Annahme, dass die GmbH unerlaubt Bankgeschäfte betreibt. Bei der zweitgenannten...

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