tierhaftpflichtversicherung

Die Tierhaftpflichtversicherung – wenn Hunde im Garten stöbern

Pressemitteilung WebService Selbst durch Vorfälle im heimischen Garten kann es nun vorkommen, dass man als Hundehalter haftbar gemacht wird. Was gibt es schöneres, als bei entsprechender Witterung im eigenen Garten zu sitzen und seinem geliebten Vierbeiner beim freien Stöbern zu beobachten und mit ihm ausgiebig zu spielen und zu toben? Doch Vorsicht, wer sich seine grüne Oase mit Nachbarn teilt, sollte in Zukunft verstärkt auf entsprechenden Versicherungsschutz achten. Denn das kürzlich erlassene Urteil des Oberlandesgerichtes Karlsruhe (Az. 14 Wx 22/08) hat der Tierhalterversicherung für Hundebesitzer zusätzliche und neue Brisanz verliehen. Hiermit wurde nämlich in höchster Instanz entschieden, dass Hunde in einem gemeinsam genutzten Garten nicht mehr frei herumlaufen dürfen. Nutzen also 2 Parteien (Wohnungseigentümer) einen gemeinsamen Garten und eine hiervon besitzt einen Hund, so unterliegt deser auch hier nun der in Deutschland...

Tierhalterhaftpflicht, die richtige Versicherung für den Vierbeiner.

Grössere Tiere wie z.B. Hunde oder Pferde können sehr schnell Schäden an Dritten verursachen. Da der Tierbesitzer für das Handeln seiner Vierbeiner verantwortlich ist, haftet er mit seinem Vermögen für allfällige Schäden. Um die finanziellen Schäden abzuwenden, ist eine Versicherung unabdingbar. Typische Haftpflichtfälle Der Hundezüchter Herr Y ist für seine Hunde sehr bekannt. Jedes Wochenende kommen Kunden und Interessierte seine Zucht bestaunen. Herr Y hält sich an alle Massnahmen, um Unfälle zu vermeiden. Die Hunde sind in sehr grossen Zwingern untergebracht und haben genügend Rückzugsmöglichkeiten. Herr Y lässt seine Besucher nie unbeaufbesichtigt zu seinen Tieren. Als die Familie Z zu Besuch ist, steht der kleine Tom (der Sohn der Familie Z) vor dem Hundegitter. Die Eltern verhandeln intensiv mit Herr X über den Kaufpreis eines Hundewelpen und achten nicht auf Tom. Als ein grosser Hund ans Gitter kommt, möchte Tom diesen...

Neuer Tarif der Hundehaftpflicht - speziell für Hundehalter ab 40 Jahren

Der Puntobiz GmbH, dem Betreiber des Internetportals tierversicherung.biz, ist es gelungen mit der Ideal Versicherung aus Berlin einen neuartigen Tarif der Hundehaftpflicht auf den deutschen Markt zu bringen. Das besondere an diesem Tarif ist, daß sich nur Hundehalter hier versichern können, die bei Vertragsbeginn 40 Jahre oder älter sind. Vergleicht man diesen Tarif mit den anderen Angeboten auf dem deutschen Versicherungsmarkt wird man kaum einen vergleichbaren Tarif finden, bei dem das Preis- Leistungsverhältnis so gut ist. Für einen jährlichen Beitrag von € 47,50 pro Hund erhält man folgende Leistungen: - Versicherungssumme € 5.000.000,-- für Personen-, Sach- und Vermögensschäden! - Führen ohne Leine ist mitversichert! - Hüten durch dritte Personen ist mitversichert! - voller Versicherungsschutz auch in der Hundeschule! - Teilnahme an Veranstaltungen, wie z.B. einer Hundeschau ist mitversichert! - Durchführung von...

Inhalt abgleichen