Die Tierhaftpflichtversicherung – wenn Hunde im Garten stöbern

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Selbst durch Vorfälle im heimischen Garten kann es nun vorkommen, dass man als Hundehalter haftbar gemacht wird.

Was gibt es schöneres, als bei entsprechender Witterung im eigenen Garten zu sitzen und seinem geliebten Vierbeiner beim freien Stöbern zu beobachten und mit ihm ausgiebig zu spielen und zu toben? Doch Vorsicht, wer sich seine grüne Oase mit Nachbarn teilt, sollte in Zukunft verstärkt auf entsprechenden Versicherungsschutz achten.

Denn das kürzlich erlassene Urteil des Oberlandesgerichtes Karlsruhe (Az. 14 Wx 22/08) hat der Tierhalterversicherung für Hundebesitzer zusätzliche und neue Brisanz verliehen. Hiermit wurde nämlich in höchster Instanz entschieden, dass Hunde in einem gemeinsam genutzten Garten nicht mehr frei herumlaufen dürfen. Nutzen also 2 Parteien (Wohnungseigentümer) einen gemeinsamen Garten und eine hiervon besitzt einen Hund, so unterliegt deser auch hier nun der in Deutschland allgemein gütligten Anleinpflicht.

Gerade die Frühjahrs- und Sommermonate laden zum geselligen Beisammensein im Gemeinschaftsgarten ein und hier darf das Familienmitglied Hund natürlich auch nicht fehlen. Doch es kann wirklich so schnell passieren! Zum Beispiel, wenn versehentlich eine leckere Wurst vom Grill fällt, die sich "Blacky" ganz schnell sichert und absolut nicht versteht, warum der sonst so liebe, großzügige Nachbar dieses ganz besondere Leckerchen ungedingt wiederhaben will. Da kann es auch einmal zu einem Biss kommen! Und steht man dann - je nach Verletzung und Schadensfall - ohne entsprechende Tierhalterhaftpflicht da - muss man bei ganz besonders bei Personenschäden mit immensen Kosten rechnen, für die man dann mit seinem Privatvermögen haftet.

Doch auch anderenorts ist die Tierhaftpflichtversicherung unverzichtbar. Sogar einige Hundeschulen lassen neue "4beinige Schüler" erst nach Vorlage eines EU-Heimtierausweises (wegen Nachweis erforderlicher Impfungen zur Krankheitseindämmung) sowie einer entsprechenden Haftpflicht Police auf den Hundeplatz. Denn auch hier kann es zu außerordentlichen Beißereien und Fremdschäden kommen. Selbst auf den täglichen Spaziergängen kann es doch einmal zu einer Ausnahmesituation kommen und eine zunächst spielerische Rangelei zwischen zwei Hunden, die sich zufällig getroffen haben, endet plötzlich mit heftigsten Wunden, die mitunter ein einer teuren Tierklinik versorgt werden müssen. Selbst als "nur Geschädigter" wird schnell die Notwendigkeit einer ausreichenden Tierhalterhaftpflichtversicherung klar. Denn man möchte auch seine anfallende Tierarztkosten erstattet wissen.

Unter http://www.tierhalter24.de sind reichhaltige Informationen rund um das Thema Hundeversicherung zusammen getragen und anschaulich dargestellt. So kann man sich ausgiebig informieren und versicherungstechnisch optimal auf die baldigen, schönen Gartenmonate mit seinem geliebten Vierbeiner vorbereiten.